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Wacker Neuson WL 48 Betriebsanleitung Seite 147

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W L 4 8 / W L 5 0
5.6.1
Voraussetzungen für den anhängerbetrieb
Der Anhängerbetrieb ist nur erlaubt mit der bauartgeneh-
migten Anhängerkupplung. Auf öffentlichen Straßen dürfen
nur angehängte land- und forstwirschaftliche Anhänger mit
land- und forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern und/oder mit
Anbauteilen des Schaufelladers mitgeführt werden.
Die Beförderung anderer Anhänger/Güter ist nur mit der
Fahrzeugart Zugmaschine gestattet.
Die entsprechenden Auflagen für den Anhängerbetrieb sind
der Betriebserlaubnis zu entnehmen.
Der Betrieb mit anhänger ist nur mit angebautem ar-
beitswerkzeug an der Ladeanlage erlaubt.
5.6.2
sicherheitsvorkehrungen kontrollieren
Kontrollieren, dass die Zugeinrichtung des Anhängers
waagerecht an der Anhängerkupplung angekuppelt ist.
Regelmäßige Wartungsarbeiten an der Anhängerkupp-
lung durchführen.
Die Anhänge- und Stützlasten vor dem Ankuppeln eines
Anhängers beachten.
Bedienung und BetrieB
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