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Volvo REVO-E Werkstatt-Handbuch Seite 7

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REVO-E
Warnung!
Mögliche Erstickungsgefahr beim Austritt von Käl-
temitteln in die Atmosphäre. Kältemittel sind schwerer
als Luft. Bereits schon ab ca.12 Vol.-% in der Luft fehlt
der notwendige Sauerstoff zum Atmen. Bewusstlo-
sigkeit und verstärkte Herzkreislaufstörungen durch
Stress und Sauerstoffmangel sind die Folge. Dies ist
eine tödliche Gefahr!
Beim Umgang mit Kältemitteln besteht Rauchverbot.
Die Zigarettenglut kann das Kältemittel zersetzen.
Dabei entstehen giftige Substanzen.
Vor dem Schweißen und Löten an Kälteanlagen muss
das Kältemittel abgesaugt und die Reste durch Aus-
blasen mit Stickstoff entfernt werden. Unter Hitzeein-
wirkung entstehen Zersetzungsprodukte des Käl-
temittels, die nicht nur gesundheitsschädigend sind,
sondern auch Korrosion verursachen können.
Brandgefahr besteht auch bei nicht brennbaren Käl-
temitteln durch die Entzündung von verschleppten Öl-
resten und Dämmmaterial sowie bei Ölnebel infolge
starker Leckagen.
1.6.4 Umgang mit Druckbehältern
Warnung!
Behälter gegen Umfallen oder Wegrollen sichern
Behälter nicht werfen. Beim Sturz können die Behälter
so stark verformt werden, dass sie aufreißen. Beim
schlagartigen Verdampfen und Austreten des Käl-
temittels werden erhebliche Kräfte frei. Gleiches gilt
für das Abbrechen von Flaschenventilen. Daher
dürfen die Flaschen nur mit aufgeschraubter Schutz-
kappe transportiert werden.
Kältemittelflaschen dürfen nicht in die Nähe von Heiz-
körpern gestellt werden. Höhere Temperaturen
bedeuten auch höhere Drücke, wobei der für den
Behälter zulässige Druck überschritten werden kann.
Die Druckbehälterverordnung legt daher fest, dass
Behälter nicht über 50 °C erwärmt werden dürfen.
Gefährdung von Leben
und Gesundheit!
Gefährdung von Leben
und Gesundheit!
Kältemittelflaschen niemals mit einer offenen Flamme
erwärmen. Durch zu hohe Temperaturen kann das
Material beschädigt werden und Kältemittelzerset-
zung eintreten.
Leere Behälter verschließen, um das Eindringen von
Feuchtigkeit zu verhindern.
Kältemittelflaschen niemals überfüllen, da sich bei
einer Temperaturerhöhung enorme Drücke aufbauen
können.
1.6.5 Technische Regeln Druckgase (TRG)
Die für die KFZ-Hersteller und Werkstätten betreffenden
Richtlinien sind in den Technischen Regeln Druckgase
(TRG) aufgeführt. Personen, die Wartungs- und Repara-
turarbeiten an Klimaanlagen durchführen müssen diese
Regeln kennen und einhalten.
1.6.6 Abfälle und Reststoffe
Geltendende gesetzliche Bestimmungen und Richtlinien,
welche die Abfallentsorgung sowie den Umgang mit Rest-
stoffen betreffen, sind unbedingt einzuhalten.
Entsorgung Kältemittel und Kältemaschinenöl
Die zur Entsorgung vorgesehenen Kältemittel sind in ge-
kennzeichnete Recyclingbebälter, unter Beachtung der
zul. Füllmasse, zu füllen.
Gebrauchte Kältemaschinenöle aus Anlagen mit halo-
genierten Kohlenwasserstoffen müssen als Sondermüll
entsorgt werden. Eine Mischung mit anderen Ölen oder
Stoffen ist nicht zulässig. Die sachgerechte Lagerung und
Entsorgung hat nach den Länderrichtlinien zu erfolgen.
1.7
Verbesserungs- und
Änderungsvorschläge
Beanstandungen, Verbesserungs- oder Änderungsvor-
schläge für dieses Handbuch richten Sie bitte an:
service@spheros.de
1 Einleitung
103

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