REVO-E
1.6.1 Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Erforderliche Qualifikationen
Warnung!
Arbeiten am kältetechnischen Teil der Klimaanlage
erfordern den Nachweis der beiden nachfolgenden
Qualifizierungen:
–
elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP)
EuP: Unterwiesen in nicht-elektrotechnischen Arbei-
ten an/in der Nähe von Hochvolt-Anlagen, kennt
Gefahren, arbeitet nicht eigenverantwortlich (Aufsicht
und Kontrolle) Schulung nach DGUV 200-005 (alt BGI
8686)
–
kältetechnisch geschultes Fachpersonal mit Sach-
kundenachweis nach Verordnung (EG) Nr. 307/2008
Arbeiten am Hochvoltsystem der Klimaanlage erfor-
dern den Nachweis der beiden nachfolgenden Qualifi-
zierungen:
–
Elektrofachkraft für HV-Systeme in Kraftfahrzeugen
Handwerklicher Beruf, Tätigkeit mit wiederholendem
Charakter, Schulung nach DGUV 200-005 (alt BGI
8686)
–
kältetechnisch geschultes Fachpersonal mit Sach-
kundenachweis nach Verordnung (EG) Nr. 307/2008
HINWEIS:
Die Bestimmungen dieser Regelungen sind im Geltungs-
bereich DGUV bindend und müssen in Ländern ohne
spezielle Vorschriften ebenfalls beachtet werden.
Bedienungs- und Serviceanweisungen von genutzten
Anlagen, Werkzeugen und Hilfsmitteln sowie darin enthal-
tene Sicherheitshinweise der Hersteller zum Evakuieren
und Befüllen von Klimaanlagen sind zu kennen und zu
beachten.
Arbeiten auf dem Busdach
Warnung!
Bei Arbeiten auf dem Busdach bzw. auf Hubeinrich-
tungen, Rüstungen etc. geeignete Maßnahmen zum
Verhindern des Herabstürzens treffen.
Hochspannung!
Vorsicht
Lebensgefahr!
Gefahr schwerer Verlet-
zungen oder Tod durch
Herabstürzen!
1.6.2 Umgang mit Hochvolt-Klimaanlagen
Warnung!
Montage-, Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen
nur bei stehendem Motor und ausgeschalteter Strom-
versorgung 24V DC und ausgeschalteter Hochspan-
nung vorgenommen werden.
Vor Beginn der Arbeiten an der Klimaanlage ist der
spannungsfreie Zustand herzustellen und für die
Dauer der Arbeiten sicherzustellen.
Im Einzelnen sind folgende Sicherheitsregeln zu
beachten:
–
Anlage spannungsfrei schalten
–
gegen Wiedereinschalten sichern
–
Spannungsfreiheit überprüfen
–
Erden und Kurzschließen
–
benachbarte unter Spannung stehende Teile ab-
decken oder abschranken
Mit elektrotechnischen Arbeiten darf erst begonnen
werden, wenn Schutzmaßnahmen gegen elektrischen
Schlag, Kurzschlüsse und Störlichtbögen durch-
geführt sind.
1.6.3 Umgang mit Kältemitteln
Vorsicht!
Bei Arbeiten an Kälteanlagen muss die EN 378 beachtet
werden. Für jedes Kältemittel gibt es Sicherheitsdaten-
blätter oder Stoffdatenblätter (erhältlich beim Hersteller)
und die allgemeinen Hinweise der Berufsgenossenschaft
der chemischen Industrie.
Für die sichere und sachgemäße Anwendung von Kälte-
mitteln gelten bestimmte Bedingungen, die eingehalten
werden müssen:
–
Beim Umgang mit Kältemitteln muss eine Schutzbrille
getragen werden. Gelangt Kältemittel in die Augen
können schwere Erfrierungsschäden verursacht
werden. Die Augen sofort mit viel Wasser spülen und
einen Arzt aufsuchen.
–
Beim Umgang mit Kältemitteln müssen Schutzhand-
schuhe getragen werden. Kältemittelflüssigkeit darf
nicht mit der Haut in Kontakt kommen. Die Hände
müssen vor Erfrierungen (austretendes R 134a ver-
dampft bei -26,5°C) und vor Auswaschung der Haut-
schutzschicht (Kältemittel lösen Fette) geschützt
werden! Bei Hautkontakt die betroffenen Stellen sofort
mit viel Wasser spülen und einen Arzt aufsuchen.
1 Einleitung
Hochspannung!
Vorsicht
Lebensgefahr!
Gefährdung der Ge-
sundheit!
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