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Volvo REVO-E Werkstatt-Handbuch Seite 6

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REVO-E
1.6.1 Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Erforderliche Qualifikationen
Warnung!
Arbeiten am kältetechnischen Teil der Klimaanlage
erfordern den Nachweis der beiden nachfolgenden
Qualifizierungen:
elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP)
EuP: Unterwiesen in nicht-elektrotechnischen Arbei-
ten an/in der Nähe von Hochvolt-Anlagen, kennt
Gefahren, arbeitet nicht eigenverantwortlich (Aufsicht
und Kontrolle) Schulung nach DGUV 200-005 (alt BGI
8686)
kältetechnisch geschultes Fachpersonal mit Sach-
kundenachweis nach Verordnung (EG) Nr. 307/2008
Arbeiten am Hochvoltsystem der Klimaanlage erfor-
dern den Nachweis der beiden nachfolgenden Qualifi-
zierungen:
Elektrofachkraft für HV-Systeme in Kraftfahrzeugen
Handwerklicher Beruf, Tätigkeit mit wiederholendem
Charakter, Schulung nach DGUV 200-005 (alt BGI
8686)
kältetechnisch geschultes Fachpersonal mit Sach-
kundenachweis nach Verordnung (EG) Nr. 307/2008
HINWEIS:
Die Bestimmungen dieser Regelungen sind im Geltungs-
bereich DGUV bindend und müssen in Ländern ohne
spezielle Vorschriften ebenfalls beachtet werden.
Bedienungs- und Serviceanweisungen von genutzten
Anlagen, Werkzeugen und Hilfsmitteln sowie darin enthal-
tene Sicherheitshinweise der Hersteller zum Evakuieren
und Befüllen von Klimaanlagen sind zu kennen und zu
beachten.
Arbeiten auf dem Busdach
Warnung!
Bei Arbeiten auf dem Busdach bzw. auf Hubeinrich-
tungen, Rüstungen etc. geeignete Maßnahmen zum
Verhindern des Herabstürzens treffen.
Hochspannung!
Vorsicht
Lebensgefahr!
Gefahr schwerer Verlet-
zungen oder Tod durch
Herabstürzen!
1.6.2 Umgang mit Hochvolt-Klimaanlagen
Warnung!
Montage-, Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen
nur bei stehendem Motor und ausgeschalteter Strom-
versorgung 24V DC und ausgeschalteter Hochspan-
nung vorgenommen werden.
Vor Beginn der Arbeiten an der Klimaanlage ist der
spannungsfreie Zustand herzustellen und für die
Dauer der Arbeiten sicherzustellen.
Im Einzelnen sind folgende Sicherheitsregeln zu
beachten:
Anlage spannungsfrei schalten
gegen Wiedereinschalten sichern
Spannungsfreiheit überprüfen
Erden und Kurzschließen
benachbarte unter Spannung stehende Teile ab-
decken oder abschranken
Mit elektrotechnischen Arbeiten darf erst begonnen
werden, wenn Schutzmaßnahmen gegen elektrischen
Schlag, Kurzschlüsse und Störlichtbögen durch-
geführt sind.
1.6.3 Umgang mit Kältemitteln
Vorsicht!
Bei Arbeiten an Kälteanlagen muss die EN 378 beachtet
werden. Für jedes Kältemittel gibt es Sicherheitsdaten-
blätter oder Stoffdatenblätter (erhältlich beim Hersteller)
und die allgemeinen Hinweise der Berufsgenossenschaft
der chemischen Industrie.
Für die sichere und sachgemäße Anwendung von Kälte-
mitteln gelten bestimmte Bedingungen, die eingehalten
werden müssen:
Beim Umgang mit Kältemitteln muss eine Schutzbrille
getragen werden. Gelangt Kältemittel in die Augen
können schwere Erfrierungsschäden verursacht
werden. Die Augen sofort mit viel Wasser spülen und
einen Arzt aufsuchen.
Beim Umgang mit Kältemitteln müssen Schutzhand-
schuhe getragen werden. Kältemittelflüssigkeit darf
nicht mit der Haut in Kontakt kommen. Die Hände
müssen vor Erfrierungen (austretendes R 134a ver-
dampft bei -26,5°C) und vor Auswaschung der Haut-
schutzschicht (Kältemittel lösen Fette) geschützt
werden! Bei Hautkontakt die betroffenen Stellen sofort
mit viel Wasser spülen und einen Arzt aufsuchen.
1 Einleitung
Hochspannung!
Vorsicht
Lebensgefahr!
Gefährdung der Ge-
sundheit!
102

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