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Cadel GRACE Installateurhandbuch Seite 7

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Fig. 5 - Schornstein mit Windschutz
3.6
WARTUNG
• Die Auslassleitungen (Rauchgaskanal + Rauchabzug + Schornstein) müssen immer gereinigt, gefegt und von einem sachver-
ständigen Schornsteinfeger geprüft werden, in Übereinstimmung mit den örtlichen Vorschriften, mit den Angaben des Her-
stellers des Kamins und den Richtlinien Ihrer Versicherungsgesellschaft.
• Im Zweifelsfall gelten immer die strengeren Regeln.
• Den Rauchabzug und den Schornstein von einem sachverständigem Schornsteinfeger mindestens einmal im Jahr prüfen und
reinigen lassen. Der Schornsteinfeger muss eine schriftliche Erklärung abgeben, dass die Anlage sicher ist.
• Eine mangelhafte Reinigung beeinträchtigt die Sicherheit.
4
HEIZLUFT
4.1
ZULUFTÖFFNUNG
Es ist zwingend erforderlich, eine geeignete Zuluftöffnung für Außenluft vorzusehen, die eine entsprechende Luftzufuhr für den
korrekten Betrieb des Geräts garantiert. Die Luftzufuhr zwischen dem Außenbereich und dem Installationsraum kann durch eine
freie Luftöffnung oder durch eine direkte Luftkanalisierung ins Freie erfolgen (***).
Die freie Zuluftöffnung muss:
• Sich in Fußbodennähe befinden und auf keinen Fall höher als die Gerätehöhe erfolgen;
• Immer mit einem Außengitter so geschützt werden, dass sie von keinem Gegenstand verstopft werden kann;
• Eine freie Oberfläche von mindestens 80 cm
Das Vorhandensein anderer Absaugvorrichtungen im gleichen Raum oder in miteinander verbundenen Räumen derselben
Wohneinheit (z. B. kontrollierte Wohnraumlüftung, elektrischer Ventilator zum Absaugen von verbrauchter Luft, Küchen-Dun-
stabzugshaube, andere Öfen, usw.) kann den Raum in Unterdruck versetzen. In diesem Fall ist, außer bei luftdichten Installa-
tionen, darauf zu achten, dass bei eingeschalteter Anlage der Druck im Aufstellungsraum nicht mehr als 4 Pa gegenüber der
Außenluft unterschritten wird. Gegebenenfalls den Ansaugbereich der Zuluftöffnung vergrößern.
Die für die Verbrennung benötigte Luft kann nach außen geleitet werden, indem der Zuluftöffnung für Außenluft direkt an den
Einlass der Verbrennungsluft angeschlossen wird, der sich in der Regel an der Rückseite des Geräts befindet.
Die Außenluftöffnung muss:
• Sich in Fußbodennähe befinden und darf auf keinen Fall über der Höhe des Geräts ausgeführt werden
• Durch ein Gitter geschützt sein, dessen reine Fläche der Querschnittsfläche der Luftkanalisierung entspricht und das so be-
schaffen ist, dass es von keinem Gegenstand verstopft werden kann
• Die Luftöffnung kann entweder direkt an einer Wand des Aufstellungsraumes, die mit dem Freien in Verbindung steht, oder
indirekt in angrenzenden Räumen, die ständig mit dem Aufstellungsraum in Verbindung stehen, entsprechend den geltenden
Vorschriften ausgeführt werden.
Die Leitung zur Luftkanalisierung muss die folgenden Abmessungen einhalten (jeder 90°-Bogen entspricht einem laufenden Meter):
(***) Im Falle einer Luftkanalisierung der Verbrennungsluft zu nicht luftdichten Geräten ist darauf zu achten, dass der Installa-
tionsraum nicht mehr als 4 Pa unter Unterdruck gesetzt wird, andernfalls ist eine zusätzliche Luftzuführung im Raum vorzusehen.
Unter 15 kW:
GRACE - SPIRIT 5kW - ATRIUM AT 5kW - SOLO - ROXY - TABLA
haben;
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Fig. 6 - Rückflusszone
7

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Diese Anleitung auch für:

Spirit 5kwRoxyAtrium 5 airtightTablaSolo 5