4 Sicherheitstechnische Hinweise
Allgemeine Hinweise
1. Achten Sie stets darauf, dass nach Betriebsschluss die Absperrarmatur an der Wasserzuleitung
der Maschine geschlossen und der elektrische Hauptschalter außerhalb der Maschine ausge-
schaltet bzw. der Netzstecker ausgesteckt ist.
2. Die eingebauten bauteilgeprüften Sicherheitseinrichtungen verhindern einen unzulässigen
Druck- und Temperaturanstieg im Heißwassererzeuger. Sollte das Sicherheitsventil einmal
ansprechen, muss die Maschine sofort am bauseitigen Hauptschalter abgeschaltet werden.
Schalten Sie bei Störungen am Heißwassererzeuger die Maschine aus.
Verständigen Sie den WMF Kunden-Service und schalten Sie die Maschine nicht wieder ein,
bevor der Fehler behoben ist.
3. Gerät nicht im Freien verwenden. Bei Frost muss das Wassersystem entllert werden.
4. Das Gerät darf nicht mit einem Wasserschlauch oder Dampfstrahlgerät abgespritzt werden.
Reinigen Sie die Oberfläche mit einem feuchten Tuch oder mit Produkten aus unserem
WMF Pflegesortiment.
5. Das Gerät muss auf einer ebenen, horizontalen, standfesten Unterlage stehen.
Maschine stillegen - Betriebspause
1. Bei längerer Stillegung der Maschine muss vorher eine Reinigung durchgeführt und der Satz-
auffangbehälter entleert werden. Bei Gefahr des Einfrierens muss die Maschine zur Vermei-
dung von Frostschäden unbedingt vorher entleert werden. Beauftragen Sie in solchen Fällen
rechtzeitig den WMF Kunden-Service.
2. Nach einer mehrwöchigen Betriebspause empfehlen wir, vor erneuter Inbetriebnahme der
Maschine mindestens zweimal das vollautomatische Reinigungsprogramm durchzuführen.
Vorschriften
Heißwassererzeuger-Daten siehe Typenschild
Der Heißwassererzeuger entspricht der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG, Kategorie 1, Modul A.
Der Heißwassererzeuger ist weder anzeige- noch erlaubnispflichtig. Jeder ausgelieferte
Heißwassererzeuger wurde einer Wasserdruckprüfung unterzogen.
Der Betreiber solcher Anlagen muss für die sorgfältige Wartung und Überprüfung der
Sicherheitseinrichtungen sorgen.
Die Maschine entspricht den einschlägigen Vorschriften.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in einem
ordungsgemäßen Zustand sind.
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