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Retsch RS200 Bedienungsanleitung Seite 28

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Gewährleistungsbedingungen
1.
Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nachbessern oder kostenlos Ersatz leisten.
Ein Wandelungs- oder Minderungsrecht steht dem Käufer nur dann zu, wenn nach unserer Entscheidung
Nachbesserung nicht erfolgen kann oder möglich ist oder Ersatzlieferungen nicht erfolgen können oder die
Frist dafür nicht eingehalten oder eine vom Kunden gestellte angemessene Nachfrist von wenigstens sechs
Wochen durch unser Verschulden nicht eingehalten worden ist.
Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde ein Herabsetzung der
Vergütung oder nach seiner Wahl Rücktritt vom Vertrag verlangen. Weitere Ansprüche, insbesondere auf
Schadensersatz von Schäden, die nicht am Gegenstand selbst eingetreten sind, wie beispielsweise Produkti-
onsausfälle, sind ausgeschlossen, soweit uns weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Fremder-
zeugnisse geben wir die Haftung des oder der Hersteller weiter.
2.
Die durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir unter der
Voraussetzung, dass sich die Beanstandung als berechtigt herausgestellt hat. Dies gilt auch hinsichtlich der
Kosten des Versandes, sowie der angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus. Der Kunde ist jedoch ver-
pflichtet, die angemessenen Kosten für die Stellung eigener Monteure und Hilfskräfte vor Ort selbst zu tra-
gen. Soweit unser Kunde im Ausland tätig ist, sind wir hiervon abweichend berechtigt, die zur Nachbesse-
rung erforderlichen Kosten, insbesondere Transport-, Wege- und Materialkosten ab deutscher Grenze zu
zahlen.
3.
Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neu hergestellten Waren zwei Jahre, bei gebrauchten Waren ein Jahr.
Die Garantie bezieht sich auf den Einsatz im Labor unter 1-schichtigem Betrieb. Für Mehrschichtbetrieb oder
andere Einsatzgebiete verkürzt sich die Garantiezeit entsprechend.
Für Verschleißteile wird keine Gewährleistung übernommen.
4.
Wir übernehmen die Gewährleistung dafür, dass unsere Ware frei von Fabrikationsmängeln ist. Die Eignung,
Klassifikation und Funktion unserer Ware bestimmt sich ausschließlich nach den Leistungsbeschreibungen in
der Auftragsbestätigung, auch wenn diese von der Bestellung abweichen. In diesem Falle hat der Kunde die
Möglichkeit, binnen zwei Wochen nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung auf eventuelle Differenzen zur Be-
stellung aufmerksam zu machen und hierüber mit uns eine Einigung zu erzielen. Widerspricht er den Spezifi-
kationen in der Auftragsbestätigung nicht, so gilt diese als angenommen.
Mangels einer abweichenden Vereinbarung haften wir nicht für die Eignung des Liefergegenstandes für den
vom Kunden vorgesehenen Einsatzzweck. Das gleiche gilt für vom Kunden erwartete Leistungsdaten, es sei
denn, wir haben im Vorfeld angemessene praxisnahe Laborversuche durchführen können und die entspre-
chenden Leistungsdaten in unserer Auftragsbestätigung schriftlich als verbindlich erklärt.
5.
Unsere Gewährleistung entfällt auch, wenn andere als von uns beauftragte Personen Reparaturen oder
sonstige Eingriffe oder Änderungen an von uns gelieferten Waren vornehmen oder nicht geeignetes Zubehör
verwenden, sofern der aufgetretene Mangel damit in ursächlichem Zusammenhang steht. Voraussetzung für
unsere Gewährleistung ist im übrigen die Einhaltung unserer Gebrauchs- und Betriebsanweisungen.
6.
Wird die Ware durch den Kunden ohne unsere vorherige Freigabe in andere Systeme oder Produktionsanla-
gen eingebaut, bzw. an solche angeschlossen, angegliedert oder verarbeitet, beschränkt sich unsere Ge-
währleistung ausschließlich auf die von uns gelieferten Teile.
7.
Eine Nachbesserung oder ein Austausch von schadhaften Teilen ist nach unserer Wahl entweder am Aufstel-
lungsort der Kaufsache oder an unserem Firmensitz vorzunehmen. Soweit die Nachbesserung am Aufstel-
lungsort erfolgt, hat der Kunde unserem Beauftragten zeitlich und räumlich ungehinderten Zugang zur Kauf-
sache zu gewährleisten. Der Kunde kann im übrigen die Ausführung der Gewährleistungsarbeiten nur wäh-
rend der ortsüblichen Geschäftszeit verlangen. Sollten Gewährleistungsarbeiten auf Wunsch des Bestellers
außerhalb der bei uns üblichen Geschäftszeit durchgeführt werden, hat der Kunde die Mehrkosten zu zahlen.
Wünscht er weitere besondere Leistungen, die über die Gewährleistungsarbeiten hinausgehen, so sind diese
Kosten zu den von uns jeweils gültigen Preisen zu zahlen.
©
15.11.2006
Retsch GmbH
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Doc. Nr. D 98.725.9998

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