16) Befüllverfahren
Zusätzlich zu herkömmlichen Befüllverfahren sind folgende Anforderungen einzuhalten:
•
Sicherstellen, dass es bei der Verwendung von Befüllvorrichtungen zu keiner Kontamination durch verschiedene Kältemittel kommt.
Schläuche oder Leitungen sollten so kurz wie möglich sein, um die Menge des darin enthaltenen Kältemittels zu minimieren.
•
Kältemittelflaschen sind aufrecht zu halten.
•
Sicherstellen, dass der Kältekreis geerdet ist, bevor das System mit Kältemittel befüllt wird.
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Das System nach Beendung des Befüllvorgangs beschriften (falls nicht bereits geschehen).
•
Es ist äußerst sorgfältig darauf zu achten, dass der Kältekreis nicht überfüllt wird.
•
Vor dem Wiederbefüllen des Systems ist eine Druckprüfung mit OFN vorzunehmen. Das System ist nach Abschluss des Befüllvorgangs,
aber vor der Inbetriebnahme, auf Dichtheit zu prüfen. Vor dem Verlassen des Aufstellungsortes ist eine erneute Dichtheitsprüfung
durchzuführen.
17) Außerbetriebsetzung
Vor der Durchführung dieses Verfahrens muss der Techniker unbedingt mit dem Gerät und allen Einzelheiten vertraut sein. Es wird als gute
Praxis empfohlen, alle Kältemittel sicher zurückzugewinnen. Vor der Durchführung dieser Arbeit ist eine Öl- und Kältemittelprobe zu entnehmen,
falls vor der Wiederverwendung des zurückgewonnenen Kältemittels eine Analyse erforderlich ist. Es ist wichtig, dass Strom zur Verfügung
steht, bevor mit der Arbeit begonnen wird.
a) Machen Sie sich mit den Apparaturen und ihrer Bedienung vertraut.
b) Trennen Sie das System vom Strom.
c) Stellen Sie vor Beginn des Eingriffs sicher, dass:
•
Bei Bedarf mechanische Handhabungsgeräte für die Handhabung der Kältemittelflaschen zur Verfügung stehen.
•
Sämtliche persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist und richtig verwendet wird.
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Der Rückgewinnungsvorgang die gesamte Zeit von einer kompetenten Fachkraft überwacht wird.
•
Rückgewinnungsgeräte und Flaschen den jeweiligen Normen entsprechen.
a) Kältekreis, wenn möglich, abpumpen.
e) Wenn ein Vakuum nicht möglich ist, einen Verteiler herstellen, damit das Kältemittel aus verschiedenen Teilen des Systems entfernt werden
kann.
f) Sicherstellen, dass die Flasche auf der Waage steht, bevor die Rückgewinnung erfolgt.
g) Die Rückgewinnung starten und alle Geräte und Werkzeuge entsprechend der Anleitung verwenden.
h) Die Flaschen nicht überfüllen. (Nicht zu mehr als 80 % mit Flüssigkeit befüllen).
i) Den maximalen Betriebsdruck der Flasche nicht überschreiten, auch nicht vorübergehend.
j) Wenn die Flaschen korrekt gefüllt und der Vorgang abgeschlossen ist, sicherstellen, dass die Flaschen und die Apparatur unverzüglich entfernt
und alle Absperrventile an der Apparatur geschlossen werden.
k) Zurückgewonnenes Kältemittel darf nicht in einen anderen Kältekreis gefüllt werden, es sei denn, es wurde gereinigt und überprüft.
18) Kennzeichnung
Das Gerät ist mit einem Etikett zu versehen, aus dem hervorgeht, dass es außer Betrieb genommen und das Kältemittel entleert wurde. Das
Etikett ist zu datieren und zu unterzeichnen. Vergewissern Sie sich, dass die Apparaturen mit Etiketten versehen sind, die darauf hinweisen,
dass sie entflammbares Kältemittel enthalten.
19) Rückgewinnung
Bei der Entfernung von Kältemittel aus einem System, entweder für die Wartung oder die Ausserbetriebsetzung, wird als gute Praxis empfohlen,
sämtliches Kältemittel sicher zu entfernen.
Bei der Umfüllung von Kältemittel in Flaschen ist darauf zu achten, dass nur geeignete Kältemittel-Rückgewinnungsflaschen verwendet werden.
Sicherstellen, dass genügend Flaschen für die Aufnahme der gesamten Systemladung zur Verfügung stehen. Alle zu verwendenden Flaschen
sind für das zurückgewonnene Kältemittel vorgesehen und für dieses Kältemittel gekennzeichnet (d.h. spezielle Flaschen für die Rückgewinnung
von Kältemittel). Die Flaschen müssen komplett mit Überdruckventil und zugehörigen Absperrventilen in gutem Betriebszustand sein. Leere
Rückgewinnungsflaschen werden luftleer gemacht und, wenn möglich, gekühlt, bevor die Rückgewinnung erfolgt.
Das Rückgewinnungsgerät muss in gutem Betriebszustand, mit den Anweisungen bezüglich der vorhandenen Ausrüstung versehen und für die
Rückgewinnung brennbarer Kältemittel geeignet sein. Darüber hinaus muss eine geeichte Waage verfügbar und in gutem Betriebszustand sein.
Die Schläuche müssen komplett mit leckagefreien Trennkupplungen und in gutem Zustand sein. Vor der Verwendung des Rückgewinnungsgeräts
prüfen, ob es in einwandfreiem Betriebszustand ist, ordnungsgemäß gewartet wurde und ob alle dazugehörigen elektrischen Bauteile abgedichtet
sind, um eine Entzündung im Falle einer Kältemittelfreisetzung zu verhindern. Im Zweifelsfall den Hersteller kontaktieren.
Das zurückgewonnene Kältemittel ist in der richtigen Rückgewinnungsflasche an den Kältemittellieferanten zurückzugeben und der
entsprechende Entsorgungsnachweis anzufertigen. Keine Kältemittel in Rückgewinnungsgeräten mischen und vor allem nicht in den Flaschen.
Wenn Verdichter oder Verdichteröle entfernt werden sollen, sicherstellen, dass sie auf ein akzeptables Niveau entleert wurden, um sicherzustellen,
dass kein brennbares Kältemittel im Schmiermittel verbleibt. Der Entleerungsvorgang wird vor der Rückgabe des Verdichters an die Lieferanten
durchgeführt. Zur Beschleunigung dieses Vorgangs darf nur eine elektrische Heizung des Kompressorkörpers eingesetzt werden. Wenn Öl aus
einem System abgelassen wird, muss dies sicher durchgeführt werden.
20) Transport, Kennzeichnung und Lagerung von Geräten. Folgende Punkte müssen überprüft werden:
Transport von Geräten, die brennbare Kältemittel enthalten in Übereinstimmung mit den Transportvorschriften.
Kennzeichnung der Geräte durch Schilder gemäß der örtlichen Vorschriften.
Entsorgung von Geräten mit brennbaren Kältemitteln unter Einhaltung der nationalen Vorschriften.
Lagerung von Ausrüstung/Geräten. Entsprechend den Herstelleranweisungen.
Bei der Lagerung von verpackten und für den Verkauf vorgesehenen Bauteilen muss für ausreichenden Schutz gegenüber mechanischen
Beschädigungen und Leckage gesorgt werden.
Die maximale Anzahl von Geräten, die zusammen gelagert werden dürfen, wird von den örtlichen Vorschriften vorgegeben.
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