Allgemeine Sicherheitshinweise
2.16
Sicherheitshinweise für den Bediener
2.16.1
Allgemeine Sicherheits- und Unfallverhütungshinweise
An- und Abkuppeln der Maschine
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Warnung!
Überprüfen Sie vor jeder Inbetriebnahme die Maschine und den
Traktor auf Verkehrs- und Betriebssicherheit!
•
Beachten Sie neben diesen Hinweisen auch die allgemein
gültigen nationalen Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften!
•
Die an der Maschine angebrachten Warnbildzeichen und
sonstigen Kennzeichnungen geben wichtige Hinweise für den
gefahrlosen Betrieb der Maschine. Die Beachtung dieser
Hinweise dient Ihrer Sicherheit!
•
Kontrollieren Sie vor dem Anfahren und vor der Inbetriebnahme
den Nahbereich der Maschine (Kinder)! Auf ausreichende Sicht
achten!
•
Verboten sind das Mitfahren und der Transport auf der
Maschine!
•
Sie dürfen die Maschine nur mit einem Traktor kuppeln und
transportieren, wenn der Traktor die leistungsmäßigen
Voraussetzungen erfüllt!
•
Beim Ankuppeln von Maschinen an die Traktor-Dreipunkt-
Hydraulik müssen die Anbaukategorien von Traktor und
Maschine unbedingt übereinstimmen!
•
Durch das Ankuppeln von Maschinen im Front- und/oder
Heckanbau eines Traktors dürfen nicht überschritten werden
ο
das zulässige Traktor-Gesamtgewicht
ο
die zulässigen Traktor-Achslasten
ο
die zulässigen Reifentragfähigkeiten der Traktor-Reifen
•
Sichern Sie den Traktor und die Maschine gegen
unbeabsichtigte Fortbewegung, bevor Sie die Maschine an- oder
abkuppeln!
•
Verboten ist der Aufenthalt von Personen zwischen der
zukuppelnden Maschine und dem Traktor; während der Traktor
an die Maschine heranfährt!
Anwesende Helfer dürfen sich nur als Einweiser neben den
Fahrzeugen betätigen und erst bei Stillstand zwischen die
Fahrzeuge treten.
•
Sichern Sie den Bedienungshebel der Traktor-Hydraulik in der
Position, in der unbeabsichtigtes Heben oder Senken
ausgeschlossen ist, bevor Sie die Maschine an die Traktor-
Dreipunkt-Hydraulik anbauen oder von der Traktor-Dreipunkt-
Hydraulik abbauen!
•
Bringen Sie beim An- und Abkuppeln von Maschinen die
Abstützeinrichtungen (falls vorgesehen) in die jeweilige Stellung
(Standsicherheit)!
•
Bei der Betätigung von Abstützeinrichtungen besteht
Cirrus BAH0001 05.05