Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Gewährleistung Und Haftung; Organisatorische Maßnahmen - Tr-Electronic Lt-Rv Montageanleitung

Inhaltsverzeichnis
Verfügbare Sprachen

Verfügbare Sprachen

Grundlegende Sicherheitshinweise
2.6 Gewährleistung und Haftung
Grundsätzlich
TR-Electronic
Auftragsbestätigung
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind
ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen
zurückzuführen sind:
2.7 Organisatorische Maßnahmen
• Die Montageanleitung muss ständig am Einsatzort des Mess-Systems griffbereit
aufbewahrt werden.
• Ergänzend zur Montageanleitung sind allgemeingültige gesetzliche und sonstige
verbindliche Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu
beachten und müssen vermittelt werden.
• Die jeweils gültigen nationalen, örtlichen und anlagenspezifischen Bestimmungen
und Erfordernisse müssen beachtet und vermittelt werden.
• Der Betreiber hat die Verpflichtung, auf betriebliche Besonderheiten und
Anforderungen an das Personal hinzuweisen.
• Das mit Tätigkeiten am Mess-System beauftragte Personal muss vor
Arbeitsbeginn die Montageanleitung, insbesondere das Kapitel "Grundlegende
Sicherheitshinweise", gelesen und verstanden haben.
• Das Typenschild, eventuell aufgeklebte Verbots- bzw. Hinweisschilder auf dem
Mess-System müssen stets in lesbarem Zustand erhalten werden.
• Keine mechanische oder elektrische Veränderungen am Mess-System, außer
den in dieser Montageanleitung ausdrücklich beschriebenen, vornehmen.
• Reparaturen dürfen nur vom Hersteller, oder einer vom Hersteller autorisierten
Stelle bzw. Person vorgenommen werden.
 TR-Electronic GmbH 2006, All Rights Reserved
Page 10 of 47
gelten
die
GmbH.
Diese
bzw.
Bei Öffnung des Mess-Systems, Verletzung des Garantiesiegels, erlischt
jeglicher Gewährleistungsanspruch.
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Mess-Systems.
Unsachgemäße Montage, Installation, Inbetriebnahme und Programmierung
des Mess-Systems.
Unsachgemäß ausgeführte Arbeiten am Mess-System durch unqualifiziertes
Personal.
Betreiben des Mess-Systems bei technischen Defekten.
Eigenmächtige vorgenommene mechanische oder elektrische Veränderungen
am Mess-System.
Eigenmächtige durchgeführte Reparaturen.
Katastrophenfälle durch Fremdeinwirkung und höhere Gewalt.
TR - ELT - BA - DGB - 0002 - 06
"Allgemeinen
Geschäftsbedingungen"
stehen
dem
Betreiber
mit
dem
Vertragsabschluss
der
Firma
spätestens
mit
der
zur
Verfügung.
Printed in the Federal Republic of Germany
10/26/2015

Kapitel

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis