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7.3 Emissionsmessung durch Schornsteinfeger bzw. Kontrollorgan
7.3.1 Messung bei Nennlast
7.3.2 Messung bei Nennlast
7.3.3 Messung bei Teillast (falls erforderlich)
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Emissionsmessung durch Schornsteinfeger bzw. Kontrollorgan
Diverse gesetzliche Bestimmungen schreiben wiederkehrende Überprüfungen von
Heizungsanlagen vor. In Deutschland ist dies durch die 1. BImSchV i.d.g.F und in Ös‐
terreich durch diverse Landesgesetze geregelt. Grundsätzlich muss der Kessel 2-3
Heiztage vor der Messung gereinigt werden. Am Tag der Messung muss für eine aus‐
reichende Wärmeabnahme gesorgt werden. (z.B. Puffer muss die Wärme für die Zeit‐
dauer der Messung aufnehmen können).
❒ Für möglichst hohe Wärmeabnahme sorgen:
▪ Dafür sorgen, dass Heizungspumpen eingeschaltet sind
▪ Mischerventile und Heizkörperventile öffnen
Wann kann gemessen werden:
❒ Abgastemperatur bei ca. 170°C
❒ CO
-Gehlat des Abgases zwischen 10 und 14%
2
❒ Kesseltemperatur über 65°C
HINWEIS! Siehe auch Montageanleitung S3 Turbo, Kapitel „Luftklappen-Handverstel‐
ler justieren"
❒ Kaminkehrer-Taste drücken
➥ Der Kessel wird für 45 min. auf Nennlast betrieben:
▪ Kesselsolltemperatur wird auf 85°C gestellt
▪ Heizungspumpen schalten sich ein und Mischerventile öffnen
▪ Boilerladung wird aktiviert
Wann kann gemessen werden:
❒ Abgstemperatur bei ca. 170°C
❒ CO
-Gehalt des Abgases zwischen 10 und 14%
2
❒ Kesseltemperatur über 65°C
Nach der Messung bei Nennlast im Kaminkehrerbetrieb:
❒ Standby-Taste drücken
➥ Automatikbetrieb wird aktiviert
❒ Für Wärmeabnahme sorgen:
➥ Dafür sorgen, dass Heizungspumpen eingeschaltet sind
➥ Mischerventile und Heizkörperventile öffnen
➥ Boilerladezeit auf aktuelle Uhrzeit einstellen
❒ Teillast erzwingen:
➥ Kesselsolltemperatur um 3 - 4°C verringern
Wann kann gemessen werden:
❒ Abgastemperatur bei ca. 140°C
Fröling GesmbH | A-4710 Grieskirchen, Industriestraße 12 | www.froeling.com
Instandhalten des Kessels