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JF-Stoll GX 240 SM Betriebsanleitung Seite 51

Scheibenmäher

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JF-Fabriken - J. Freudendahl A/S, 6400 Sønderborg, Dänemark, - genannt "JF", leistet jedem
Käufer, der eine neue JF-Maschine bei einem anerkannten Händler erwirbt, eine Garantie.
Die
Gewährleistung
Herstellungsfehlern. Die Garantie läuft ein Jahr ab Verkaufsdatum an
den Endverbraucher.
Die Garantie entfällt in folgenden Fällen:
1.
Bei Nutzung der Maschine für andere Zwecke, als in der Gebrauchsanleitung beschrieben.
2.
Bei missbräuchlicher Nutzung.
3.
Bei Gewalteinwirkung, z. B. durch Blitz oder herabstürzende Gegenstände.
4.
Bei mangelhafter Wartung.
5.
Bei Transportschäden.
6.
Bei Änderungen an der Konstruktion der Maschine ohne schriftliche Zusage von JF.
7.
Bei Durchführung von Reparaturarbeiten durch Unkundige.
8.
Wenn keine Original-Ersatzteile verwendet wurden.
JF-STOLL ist bei evtl. Schäden durch oben genannte Fehler nicht verantwortlich für Verdienstausfall oder
Schadensersatz, weder dem Eigentümer noch Dritten gegenüber. Ebenfalls haftet JF-STOLL nicht für
Arbeitslohn, außer den geltenden Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Austausch von
Garantieteilen.
JF-STOLL haftet nicht für Kosten wie:
1.
Normale Wartungskosten z. B. Öl, Fett und kleinere Einstellungen.
2.
Transport der Maschine zu einer Werkstatt und zurück.
3.
Reise- oder Frachtkosten des Händlers.
Für Teile, die einer natürlichen Abnutzung unterworfen sind wird keine Garantie geleistet, es sei denn, es
kann einwandfrei bewiesen werden dass JF-STOLL ein Fehler unterlaufen ist.
Folgende Teile sind einer natürlichen Abnutzung unterworfen und fallen deshalb nicht in die
Garantieleistungen:
Schutztücher,
Messer,
Rotorplatten, Aufbereiterelemente, Reifen, Schläuche, Bremsbacken, Kettenspannerelemente,
Schutzkappen, Hydraulikschläuche, Förderbänder, Radbolzen und –Muttern, Sicherungsringe,
Stecker, Gelenkwellen, Kupplungen, Dichtungen, Zahn- und Keilriemen, Ketten, Kettenräder,
Mitnehmer, Förderkettenlamellen, Rech- und Pick-up Federn, Gummidichtungen, Gummipaddel,
Schäre, Verschleißplatte und Ausfütterung für Streutisch, Fräsmesser einschl. Bolzen und Muttern,
Streuwalzen und -flügel.
Der Endverbraucher muss außerdem Folgendes beachten:
1.
Die Garantie tritt nur dann in Kraft, wenn der Händler bzgl. Montageanleitung und Anweisung
für den Einsatz eine Einweisung gegeben hat.
2.
Die Garantie kann nicht ohne schriftliche Zusage von JF-STOLL von Dritten übernommen
werden.
3.
Die Garantie kann erlöschen, wenn eine Reparatur nicht sofort ausgeführt wird.
GARANTIE
umfasst
Messerhalter,
Gegenschneiden,
Abhilfe
bei
Gleitkufen,
Material-
und
Steinschutz,
Scheiben,

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