Sicherheitshinweise
2.5 Schutzeinrichtungen
16
Mögliche Gefahren werden so gut wie möglich durch Schutzeinrichtungen
vermieden.
Gefährdung durch unsichere, mangelhafte oder fehlende Schutzeinrichtungen in al-
len Lebensphasen der Maschine.
Schwere oder tödliche Verletzungen und/oder Beschädigungen der Maschine.
Niemals die Maschine starten, wenn Sicherheitseinrichtungen fehlen oder defekt
sind.
Die Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf:
• sichere Befestigung,
• Funktion
• Vollständigkeit prüfen.
Defekte Schutzeinrichtungen korrigieren.
Fehlende Schutzeinrichtungen ergänzen.
Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht verändert, überbrückt oder stillgelegt werden.
Alle Schutzverkleidungen und Abdeckungen, die zu Reinigungs-, Wartungs- oder
Reparaturarbeiten demontiert werden, müssen unbedingt vor dem erneuten In-
betriebnehmen der Maschine wieder montiert werden.
Für die ordnungsgemäße Funktion der Sicherheitseinrichtungen ist der Betreiber
verantwortlich.
Prüfen Sie die Schutzeinrichtungen:
zu Beginn jeder Arbeitsschicht (bei unterbrochenem Betrieb)
einmal wöchentlich (bei durchgehendem Betrieb)
nach jeder Wartung, Inspektion oder Instandsetzung
Prüfen Sie dabei auf:
vorgeschriebenen Zustand/Vollständigkeit
vorgeschriebene Lage
sichere Befestigung
vorgeschriebene Funktion
BA_EWK-CEC-de_A_20110715_AKa