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Optimum OPTIdrill DH 35V Betriebsanleitung Seite 17

Getriebebohrmaschine

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1.15.1 Mechanische Wartungsarbeiten
Installieren Sie nach Ihrer Arbeit alle für die Instandhaltungsarbeiten entfernten Schutz- und
Sicherheitseinrichtungen wie:
Abdeckungen,
Sicherheitshinweise und Warnschilder,
Erdungskabel.
Überprüfen Sie nach dem Wiedereinbau deren Funktion!
1.16
Unfallbericht
Informieren Sie Vorgesetzte und die Firma Optimum Maschinen Germany GmbH sofort über
Unfälle, mögliche Gefahrenquellen und „Beinahe"-Unfälle.
„Beinahe"-Unfälle können viele Ursachen haben.
Je schneller sie berichtet werden, desto schneller können die Ursachen behoben werden.
1.17
Elektrik
Lassen Sie die elektrische Maschine/Ausrüstung regelmäßig überprüfen. Lassen Sie alle
Mängel wie lose Verbindungen, beschädigte Kabel usw. sofort beseitigen.
Eine zweite Person muss bei Arbeiten an spannungsführenden Teilen anwesend sein und im
Notfall die Spannung abschalten. Schalten Sie bei Störungen in der elektrischen Versorgung
die Maschine sofort ab!
Beachten
Sie
die
Betriebsmittelprüfung.
Der Betreiber der Maschine hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und
Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar,
vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der
Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer
Elektrofachkraft
und in bestimmten Zeitabständen.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden
muss, rechtzeitig festgestellt werden.
Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.
Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ist nicht erforderlich, wenn dem Betreiber vom
Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den
Bestimmungen
der
Konformitätserklärung.
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel gelten als ständig überwacht, wenn sie
kontinuierlich von Elektrofachkräften instand gehalten und durch messtechnische Maßnahmen
im Rahmen des Betreibens (z. B. Überwachen des Isolationswiderstandes) geprüft werden.
1.18
Prüffristen
Legen Sie die Prüffristen der Maschine nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung fest,
Dokumentieren sie diese und führen Sie eine betriebliche Gefahrenanalyse nach § 6
Arbeitsschutzgesetz durch. Verwenden Sie auch die unter Instandhaltung angegebenen
Prüfintervalle als Anhaltswert.
Sicherheit
Version 1.0.4 - 2023-04-17
erforderlichen
Prüfintervalle
Unfallverhütungsvorschrift
Originalbetriebsanleitung
nach
Betriebssicherheitsverordnung,
entsprechend
beschaffen
sind,
siehe
DH35V
DE
17

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