Mindestabstand zwischen zwei Geräten: 100 mm
Der Betätiger ist durch geeignete Maßnahmen (Verwendung von Einwegschrauben, Verkleben, Aufbohren von
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Schraubenköpfen, Verstiften) an der Schutzeinrichtung unlösbar zu befestigen und gegen Verschieben zu sichern.
Bei einer Umgebungstemperatur von ≥ 50 °C ist das Sicherheitsschaltgerät gegen versehentliches Berühren durch
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Personen geschützt einzubauen.
Das Sicherheitsschaltgerät muss in Wirkrichtung der Zuhaltekraft betrieben werden (siehe Abbildung).
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Seitlicher Versatz und Wirkrichtung der Zuhaltekraft
3.2 Abmessungen
Alle Maße in mm.
Sicherheitszuhaltung
10-25