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IHRE GARANTIE

1. Bedingungen
Wir haben auf die Herstellung unserer Erzeugnisse alle uns zu Gebote
stehende Sorgfalt und technische Erfahrung verwendet. Dieses Erzeugnis
wurde der Qualitätsprüfung unterzogen.
Wir arbeiten ständig an der Verbesserung unserer Modelle bzw. nehmen
Änderungen vor, die dem technischen Fortschritt Rechnung tragen.
Es versteht sich, dass diese auf Vervollkommnung ausgerichteten
Modifikationen nicht nachträglich in den Garantieumfang früherer Modelle
aufgenommen werden können.
Sollten Sie wider Erwarten und trotz aller Sorgfalt und des umfangreichen
Know-how, welche den Herstellungsgang unserer Produkte kennzeichnen,
Anlass für die Inanspruchnahme unserer Garantie haben, so erstreckt sich
diese nur auf den kostenlosen Ersatz der defekten Teile. Die Kosten für
Transport und Arbeitskraft tragen Sie. Die Garantie findet keine Anwendung
bei einem Unfall, bei Bruch oder Beschädigung aufgrund äußerer bzw. von
dem festgestellten Mangel unabhängiger Einwirkungen.
Die Garantie erlischt rechtsgültig, wenn an dem Gerät ein Eingriff von
dritter Seite, von Nichtangehörigen unserer Werkstätten oder von einem
nicht von uns zugelassenen Reparaturbetrieb vorgenommen wurde bzw.
wenn die Änderungen ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgt sind.
Die Garantie erlischt ebenfalls rechtsgültig im Falle eines Einsatzes des
Gerätes in Abweichung von der beim Verkauf beigelegten technischen
Beschreibung.
> Ausgenommen von der Garantie sind
> Der normale Verschleiß der Verschleiß-Teile wie Schaumstoff-Bürsten oder
Filterbeutel.
> Elektrische Schäden durch Blitzschlag oder falsche elektrische
Anschlüsse.
> Bruch durch Stoß- oder Schlageinwirkung.
> In keinem Fall bewirken eine im Rahmen der Garantie erfolgte Reparatur
oder ein Auswechseln von Teilen eine Erneuerung oder Verlängerung der
Garantiefrist für das Gerät.
2. Garantiefrist
Die Garantiefrist ist auf zwei Jahre ab dem Rechnungsdatum für den ersten
Nutzer bemessen.
3. Garantie-Inhalt
Innerhalb der oben festgelegten Garantiefrist wird jedes defekte Teil vom
Hersteller instand gesetzt oder durch ein neues bzw. ein funktionsfähiges
Teil ersetzt.
In jedem Fall trägt der Nutzer die Kosten für Wegegeld und Arbeitszeit.
Wird das Gerät in die Werkstatt eingeschickt, so trägt der Nutzer die
Kosten für den Transport zur Werkstatt sowie für den Rücktransport; die
Kosten für Arbeitszeit trägt der Hersteller.
Stillstand eines Gerätes und Verlust durch entgangene Vorteile aufgrund
der Funktionsuntüchtigkeit des Gerätes im Fall einer eventuellen Reparatur
bewirken keinen Anspruch auf Entschädigung. In jedem Fall gilt weiterhin
die gesetzliche Garantie des Verkäufers gemäß Artikel 4 des Erlasses
Nr. 78-464 vom 24. März 1978.
Die gesetzliche Garantie laut Artikel 1641 des Zivilgesetzbuches findet
Anwendung.
4. Transportschäden
Das Risiko für den Transport der Geräte trägt stets der Nutzer. Es obliegt
ihm, vor Annahme der Lieferung des Gerätes dessen einwandfreien Zustand
zu überprüfen.
Wir übernehmen keinerlei diesbezügliche Haftung.
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