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3-Notice Poolfirst ALL_Mise en page 1 05/01/11 11:00 Page31
BEDINGUNGEN
Die automatischen Schwimmbeckenreiniger von ZODIAC sind das
Ergebnis größter Sorgfalt und jahrelanger Erfahrung bei der Herstellung.
Außer bei anders lautenden Bestimmungen, garantieren wir das gute
Funktionieren unserer neuen Produkte vertraglich. Wir garantieren, dass
unsere Produkte ihren technischen Spezifitäten entsprechen und keine
Material- oder Fertigungsmängel aufweisen.
Die vorliegende Garantie ist nach unserem Gutdünken entweder auf die
Instandsetzung oder den Ersatz mit einem neuen oder überholten Produkt
beschränkt. Jede Produktrücksendung muss vorab von uns beschlossen
und akzeptiert werden. Es wird keine einfache Rücksendung auf Betreiben
Ihres Händlers akzeptiert.
Genauer genommen wird die Garantie erst nach Analyse der eingesand-
ten Teile und Gutachten durch unsere Gesellschaft sowie Beschluss
hinsichtlich des Austauschens dieser Teile wirksam.
Die gesetzliche Garantie des Verkäufers gilt auf jeden Fall weiterhin.
Wir nehmen an unseren Geräten regelmäßig Verbesserungen und
Änderungen vor, um den Fortschritt der Technik zu berücksichtigen.
Daher können jederzeit im Rahmen der Anwendung unserer Garantie
Perfektionierungen an den vorhergehenden Modellen vorgenommen werden.
Alle Garantiefälle müssen bei Ihrem Händler gemeldet werden.
DIE GARANTIE GILT IN DEN FOLGENDEN FÄLLEN NICHT
• Unfall, Zerdrücken, Beschädigen und Bruch auf Grund von Stößen und
externen Ursachen oder Ursachen, die vom festgestellten Mangel
unabhängig sind.
• Die normale Abnutzung der Verschleißteile, wie zum Reifen, Bürsten oder
der Filter.
• Elektroschäden, die durch Blitzschlag oder unsachgemäßen elektrischen
Anschluss entstehen.
• Bruch aufgrund von Stößen oder unsachgemäßem Gebrauch (Roboter,
Zubehör und Kabelinbegriffen).
• Die Reparatur oder das Ersetzen, die im Rahmen der Garantie erfolgen,
können die Laufzeit der Garantie des Geräts weder aufschieben noch
erneuern.
• Wenn von einem Dritten, der nicht zu unserer Werkstatt gehört, oder
von einem von uns nicht zugelassenen Reparaturfachmann Eingriffe
an dem Gerät vorgenommen wurden oder wenn sie ohne unsere
schriftliche Genehmigung erfolgt sind.
• Wenn das Gerät in Folge einer unsachgemäßen Verwendung durch den
Kunden oder einen dem Handbuch, das in der Verpackung des Geräts
mitgeliefert wird, nicht entsprechenden Gebrauch beschädigt wurde.
• Wenn das Gerät, seine Bestandteile oder die Schlauchabschnitte während
längerer Zeit der Sonne ausgesetzt werden.
• Wenn das Gerät, seine Bestandteile oder die Schlauchabschnitte auf Grund
einer chemischen Unausgewogenheit des Schwimm-beckenwassers
beschädigt wurden.
Damit die Garantie gilt, verpflichtet sich der Endbenutzer, die Parameter für
ausgewogenes Wasser des Schwimmbeckens gemäß den folgenden
Kriterien einzuhalten:
- pH: 6,8 < pH < 7,6
- Gehalt an freiem Chlor (*): < 3,0 mg/l
- Brom insgesamt (*): < 5,0 mg/l
- Stabilisationsmittel (falls verwendet): < 75 mg/l
- gelöste Metalle insgesamt (Eisen, Mangan; Kupfer, Zink...): < 0,1 mg/l
(*) : Die Reinigungsgeräte müssen bei einer Schockbehandlung zwingend
aus dem Schwimmbecken genommen werden.
Hinweis: Der Gebrauch von Wasser aus einer Bohrung und/oder einem
Brunnen ist verboten.
• Die vorliegende Garantie gilt nicht für sichtbare Mängel, das heißt sichtbare
Mängel des Aussehens, die der Kunde bei der Lieferung der Produkte nicht
gemeldet hat.
• Ausgeschlossen sind ferner alle Mängel oder Beschädigungen, die durch
die Uneignung des Produkts im Vergleich zu den Erfordernissen des
Endbenutzers, durch normale Abnutzung, durch Nachlässigkeit, unsachge-
mäße Installation oder nicht den Empfehlungen des Benutzerhandbuchs

9 / IHRE GARANTIE

des Geräts entsprechende Benutzung, durch ungenügende Instandhaltung
und/oder Handhabungsunfall, durch unsachgemäße Lagerung und/oder
durch Studien, Anweisungen und/oder Spezifikationen, die von Ihrem
Händler stammen, entstanden sind.
• Alle Änderungsarbeiten, die der Händler, der Endbenutzer oder ein Dritter
an den Produkten ausgeführt hat, führen zum automatischen Verfallen der
gesamten Garantie. Das gilt auch für den Fall, dass Originalteile durch Teile
ersetzt wurden, die nicht von uns verkauft werden.
• Ihr Händler muss ferner die Kompatibilität unserer Produkte mit den
anderen Ausrüstungen des Schwimmbeckens bei den verschiedenen
betroffenen Herstellern sowie die Regeln für die Installation und
Inbetriebnahme, die für das gute Funktionieren des gesamten Systems
einzuhalten sind, sicherstellen.
LAUFZEIT DER GARANTIE
Die Laufzeit der Garantie beträgt für das Reinigungsgerät Pool First 2 Jahre.
Das Startdatum der vertraglichen Garantie ist das, das auf der Rechnung des
Verkaufs des neuen Produkts des Händlers an den Endbenutzer steht.
Die Rechnung muss im Garantiefall vorgelegt werden und ist die
Voraussetzung für jede Inanspruchnahme der Garantie. Kann die Rechnung
nicht vorgelegt werden, trägt der Händler allein alle für unsere Gesellschaft
schädlichen Folgen, die durch die Reklamation eines Endbenutzers im
Rahmen der vertraglichen Garantie nach ihrem Ablaufen entstehen. Die
Reparatur oder das Ersetzen, die im Rahmen der Garantie erfolgen, können
die Laufzeit der Garantie des Geräts weder aufschieben noch erneuern.
GEGENSTAND DER GARANTIE
• Während der oben festgelegten Laufzeit der Garantie, wird jeder von
Zodiac als defekt anerkannte Teil instandgesetzt oder mit einem neuen Teil
oder Teil in gutem Betriebszustand ersetzt. Diese Garantie gilt für alle
Konformitätsmängel, die im Augenblick der Lieferung des Geräts bestehen.
• Bei einer Rücksendung in das Werk, übernimmt der Endbenutzer die
Transportkosten in die Werkstatt.
• Porto- und Versandkosten für das reparierte oder ersetzte und an unseren
Händler gelieferte Produkt übernehmen wir mit Ausnahme der Lohnkosten,
Reise- und/oder Aufenthaltskosten, die uns anlässlich der Reparaturen
außerhalb von Festland-Frankreich entstehen; ausgenommen sind ferner
alle Schadenersatzzahlungen.
• Der Stillstand und der Nutzungsausfall eines Geräts bei einer Reparatur
ergeben keinen Anspruch auf Entschädigung.
DIESE GARANTIE GILT VORBEHALTLICH DES INKRAFTTRETENS VON
GESETZESTEXTEN, DIE IM ZEITPUNKT DER HERAUSGABE DER
VORLIEGENDEN BEDINGUNGEN NOCH NICHT ERSCHIENEN SIND.
TRANSPORTSCHÄDEN
Die Geräte reisen immer auf Gefahr des Benutzers. Es obliegt daher
dem Benutzer, den guten Zustand des Geräts beim Empfang zu prüfen.
Wir haften nicht für Transportschäden.
WARNUNG FÜR DEN GEBRAUCH
IN EINEM SCHWIMMBECKEN MIT VINYL-LINER
Die Oberfläche bestimmter gemusterter Vinylbeschichtungen kann sich schnell
abnutzen und die Muster verschwinden durch den Kontakt mit Objekten, wie
zum Beispiel Reinigungsbürsten, Spielwaren, Schwimmhilfen, Brunnen,
Chlorverteiler und automatische Schwimmbadreiniger. Die Muster bestimmter
Vinylbeschichtungen können durch einfaches Reiben, wie zum Beispiel mit
einer Schwimmbadbürste, zerkratzt oder abgenutzt werden. Die Farbe
bestimmter Muster kann ebenfalls während der Installation oder bei
Berührung mit Objekten im Schwimmbad vorhanden sind, verschwinden.
Zodiac haftet nicht für verschwundene Muster oder die Abnutzung und
das Zerkratzen von Vinylbeschichtungen, und diese Erscheinungen sind
daher nicht von der beschränkten Garantie gedeckt. Zodiac haftet nicht
für das Beschädigen der Liner (Vinyl, verstärktes PVC usw.) durch einen zu
hohen Prozentsatz an Desinfektionsmittel (Chlor, Brom, Aktivsauerstoff usw.)
oder durch einen falschen pH-Wert und diese Schäden werden von der
Garantie nicht gedeckt.
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