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ALL-Cybernaut.qxd
2/02/06

5. Ihre Garantie

1. Bedingungen
Wir übernehmen die Garantie dafür, daß sämtliches Material technisch einwandfrei und frei von
Materialfehlern bzw. Verarbeitungsfehlern ist. Später an unseren Erzeugnissen vorgenommene
Veränderungen (Verbesserungen oder Veränderungen im Rahmen der technischen
Weiterentwicklung des Erzeugnisses) bilden keinen Grund für eine Intervention unsererseits.
Die Garantie ist in jedem Fall entsprechend Artikel 1641 u. ff. des französischen
Zivilgesetzbuches, auch im Falle eines Unfalls mit Personen- oder Sachschaden, zu dem es
infolge des Gebrauchs des Gerätes oder aufgrund eines Konstruktionsfehlers, eines
Konzipierungsfehlers oder eines Materialfehlers kommt, auf die ersatzweise Lieferung der
defekten Teile beschränkt.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn am Gerät ein Eingriff von seiten Dritter vorgenommen
wurde, Personen, die weder unseren Werkstätten angehören noch von uns zugelassene
Reparaturtechniker sind, oder wenn Veränderungen ohne unsere schriftliche Zustimmung
vorgenommen wurden. Die Garantie wird ebenfalls null und nichtig, wenn beim Gebrauch des
Gerätes die beim Verkauf mitgelieferte Gebrauchsanweisung nicht eingehalten wird.
V O N D E R G A R A N T I E A U S G E N O M M E N S I N D :
- Der normale Verschleiß von Verschleißteilen wie Ketten, Reinigungsbürsten aus Schaumstoff
oder Gummi, Treibriemen oder Filterbeutel.
- Durch Strom verursachte Schäden aufgrund von Blitzschlag oder unsachgemäßem Anschluß
der elektrischen Leitungen.
- Bruchschäden durch Stoß.
- In keinem Fall zieht die Reparatur oder der Ersatz im Rahmen der Garantieleistungen eine
Verlängerung oder eine Erneuerung der Garantiezeit für das Gerät nach sich.
2. Garantiezeit
Die Garantiezeit ist auf 2 Jahre ab Rechnungsdatum des Ersterwerbs festgelegt.
3. Garantiegegenstand
Innerhalb der oben definierten Garantiezeit wird jedes als defekt anerkannte Teil vom Hersteller
instand gesetzt oder gegen ein neues oder funktionstüchtiges Teil ausgetauscht.
In jedem Fall gehen dabei entstehende Transportkosten und Lohnkosten zu Lasten des Nutzers.
Wird das Gerät an die Werkstatt eingeschickt, gehen die Kosten für den Hin- und Rücktransport
zu Lasten des Nutzers, die Lohnkosten trägt der Hersteller.
Aus der Tatsache, daß das Gerät im Fall einer eventuellen Reparatur nicht eingesetzt und genutzt
werden kann, entsteht kein Anspruch auf Entschädigung. In jedem Fall besteht die gesetzliche
Garantie des Verkäufers gemäß Artikel 4 des Erlasses N° 78-464 vom 24. März 1978 weiter.
4. Transportschäden
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Das Transportrisiko für die Geräte trägt in jedem Fall der Nutzer. Es obliegt ihm, den
einwandfreien Zustand der Geräte zu überprüfen, bevor er eine Lieferung entgegennimmt.
Wir übernehmen hierfür keine Haftung.
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