5.2
DIE SEGWAY-PARTEIEN UND SEGWAY-HÄNDLER SIND NICHT VERANTWORTLICH FÜR DEN NUTZUNGSAUSFALL EINES
PRODUKTS, SEINER BESTANDTEILE, ZUBEHÖRTEILE ODER FÜR IRGENDWELCHE UNANNEHMLICHKEITEN ODER ANDERE
VERLUSTE ODER SCHÄDEN, DIE DURCH IRGENDEINEN DEFEKT AN EINEM PRODUKT, SEINEN BESTANDTEILEN,
ZUBEHÖRTEILEN, SEINER SERVICEREPARATUR VERURSACHT WERDEN KÖNNEN, ODER FÜR SONSTIGE ZUFÄLLIGE ODER
FOLGESCHÄDEN, DIE DER BESTELLER AUFGRUND EINES MANGELS AN EINEM PRODUKT, DESSEN BESTANDTEILEN, ZUBEHÖR
ODER SERVICEREPARATUR HABEN KANN. EINIGE LÄNDER GESTATTEN NICHT DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG
VON ZUFÄLLIGEN SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, SO DASS DIE BESCHRÄNKUNG ODER DER AUSSCHLUSS OBEN
MÖGLICHERWEISE NICHT AUF SIE ZUTRIFFT, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT UNZULÄSSIG IST.
5.3
IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTE UND AGGREGIERTE HAFTUNG DER SEGWAY-PARTEIEN UND DER
SEGWAY-HÄNDLER FÜR ALLE ANSPRÜCHE UNTER JEGLICHEM ANWENDBAREN RECHT ODER JEGLICHER THEORIE,
GESAMTSCHULDNERISCH ODER EINZELN, DIE SICH AUS DEM KAUF DES PRODUKTS, DER NUTZUNG DES PRODUKTS,
VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTEN HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG ERGEBEN,
DIE PFLICHT ZUR REPARATUR ODER ZUM ERSATZ EINES FEHLERHAFTEN PRODUKTS, WOBEI DIES WEITERHIN IM
ALLEINIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN ERMESSEN VON SEGWAY LIEGT. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE SEGWAY-PARTEIEN
UND SEGWAY-HÄNDLER GEGENÜBER EINER PERSON FÜR FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE,
EXEMPLARISCHE, STRAFENDE ODER ERHÖHTE SCHÄDEN, DIE SICH AUS DEM KAUF DES PRODUKTS, EINER VERLETZUNG
DIESER VEREINBARUNG ODER DER HERSTELLERPFLICHTEN ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN,
UNABHÄNGIG DAVON, (A) OB SOLCHE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN, (B) UNABHÄNGIG DAVON, OB SEGWAY ODER
ANDERE SEGWAY-PARTEIEN ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WAREN, UND (C) UNABHÄNGIG
VON DER RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN THEORIE (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER
SONSTIGES), AUF DIE SICH DER ANSPRUCH STÜTZT, ES SEI DENN, SOLCHE BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE SIND
NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN. DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN ODER AUSSCHLÜSSE GELTEN AUCH
DANN, WENN DIE RECHTSMITTEL EINES GESCHÄDIGTEN KUNDEN ODER EINER ANDEREN PERSON (DIE KRAFT GESETZES
ODER BILLIGKEIT EIN RECHT ODER EINEN ANSPRUCH AUS DIESER VEREINBARUNG HABEN KÖNNTE) IM RAHMEN DIESER
VEREINBARUNG IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN. FÜR DEN FALL, DASS EINIGE LÄNDER DEN AUSSCHLUSS
ODER DIE BESCHRÄNKUNG BESTIMMTER ODER ALLER DER VORSTEHENDEN SCHÄDEN NICHT ZULASSEN, SO DASS DIESE
BESCHRÄNKUNGEN ODER AUSSCHLÜSSE, SOWEIT SIE GESETZLICH NICHT ZULÄSSIG SIND, FÜR SIE MÖGLICHERWEISE
NICHT GELTEN. EINIGE LÄNDER GESTATTEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG VON ZUFÄLLIGEN SCHÄDEN
ODER FOLGESCHÄDEN NICHT. IN DEM UMFANG, IN DEM SOLCHE BESCHRÄNKUNGEN ODER AUSSCHLÜSSE GESETZLICH
NICHT ZULÄSSIG SIND, GILT DIE BESCHRÄNKUNG ODER DER AUSSCHLUSS OBEN MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR SIE.
5.4
Soweit nach geltendem Recht zulässig, LEHNEN die SEGWAY-PARTEIEN und die SEGWAY-HÄNDLER hiermit jegliche Haftung AB
und sind somit nicht verantwortlich für Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Tod, Körperverletzung oder
Sachschäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Verhalten (einschließlich Fehlverhalten), einer Aktion, Untätigkeit,
Handlung (einschließlich Unterlassung), eines Versäumnisses oder Fahrlässigkeit eines autorisierten oder nicht autorisierten
Händlers, Distributors, Großhändlers, Einzelhändlers, Dienstleistungsanbieters oder einer dritten Partei ergeben, die in den
Vertrieb des Produkts oder der damit verbundenen Dienstleistungen involviert ist. Soweit nach geltendem Recht zulässig, stellen
die hierin enthaltenen ausdrücklichen Zusicherungen und Garantien die einzigen Zusicherungen und Garantien dar, die von den
SEGWAY-PARTEIEN gegenüber IHNEN, einem Verbraucher und/oder Endnutzer abgegeben werden, und die SEGWAY-PARTEIEN
sind nicht für andere Zusicherungen und/oder Garantien verantwortlich, die möglicherweise von einer anderen Person abgegeben
und/oder bereitgestellt werden, es sei denn, die SEGWAY-PARTEIEN haben in schriftlicher Form eine solche zusätzliche
Zusicherung und/oder Garantie gegenüber dem Verbraucher oder Endnutzer ausdrücklich genehmigt.
6.
Ansprüche, Streitbeilegung und Schiedsverfahren
DIE HIERIN ENTHALTENEN KLAUSELN SIND RECHTSVERBINDLICH ZWISCHEN IHNEN (ENTWEDER EINER NATÜRLICHEN
ODER JURISTISCHEN PERSON) UND SEGWAY DISCOVERY B.V., SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN,
SEGWAY-PARTEIEN UND SEGWAY-HÄNDLERN. DIE HIERIN ENTHALTENEN KLAUSELN KÖNNEN IHRE RECHTE
BEEINTRÄCHTIGEN, UND ES LIEGT IN IHRER VERANTWORTUNG, DIE FOLGENDEN ABSCHNITTE ZU LESEN. SIE KÖNNEN
INNERHALB VON 30 KALENDERTAGEN NACH DEM ERSTEN VERBRAUCHERKAUF VON DER VEREINBARUNG
ZURÜCKTRETEN, INDEM SIE EINE E-MAIL AN OPTOUT@SEGWAY.COM SENDEN UND DIE ENTSPRECHENDEN
INFORMATIONEN ANGEBEN. WEITERE INFORMATIONEN FINDEN SIE IM ABSCHNITT 6.2.
6.1
Verbindliches Schiedsverfahren
Die Segway-Parteien, die Segway-Händler und Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle Streitigkeiten,
Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus dieser Vereinbarung, der beschränkten Garantie, dem Verkauf, dem
Zustand oder der Leistung des Produkts ergeben, unabhängig davon, ob sie auf einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung,
Betrug, falscher Darstellung oder einer anderen Rechtstheorie beruhen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche
wegen Todesfällen, Verletzungen oder Sachschäden, den Gesetzen der Niederlande unterliegen und nach diesen unter
Ausschluss der Bestimmungen des Kollisionsrechts ausgelegt, und von der Internationalen Handelskammer (ICC) gemäß der
jeweils gültigen ICC-Schiedsgerichtsordnung von 2021 (ICC-Regeln) endgültig entschieden werden, wobei diese Regeln durch
Verweis in diese Klausel als einbezogen gelten. Darüber hinaus stimmen die Parteien Folgendem zu:
i.Der Sitz des Schiedsverfahrens ist Amsterdam, Niederlande.
ii.Das Schiedsgericht besteht aus 3 Schiedsrichtern.
iii.Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch.
Die Klausel in Abschnitt 6 „Ansprüche, Streitbeilegung und obligatorisches Schiedsverfahren" gilt auch nach Beendigung
oder Ablauf dieser Vereinbarung und/oder der beschränkten Garantie oder für den Fall, dass diese Vereinbarung und/oder die
beschränkte Garantie von einer zuständigen Rechtsprechungsinstitution mit tatsächlicher Autorität und Zuständigkeit für
diese Angelegenheit ganz oder teilweise für nichtig, anfechtbar, ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird.
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