SOE
FRONT / ECK / TUNNEL
4
Brennstoff
Für einen sicheren und umweltfreundlichen Betrieb dürfen Sie in Ihrer Anlage ausschliesslich folgende
erlaubten Brennstoffe verbrennen:
Anzündhilfe
4.1 Verbotene Brennstoffe
Das Verbrennen unerlaubter Materialien ist verboten und gefährlich. Verbrennen Sie in Ihrer
Anlage keine der folgenden Materialien:
•
Feuchtes und behandeltes Holz
•
Brennbare Flüssigkeiten
•
Explosive Materialien
•
Haushalt- und Küchenabfälle
•
Elektronische Geräte und Bauteile
•
Kunststoffe und Gummi
•
Medikamente und Chemikalien
•
Textilien und Schuhe
•
Zeitungen und Karton
•
Tierkadaver
•
Holzschnitzel und –pellets
•
etc.
4.2 Brennbare und explosive Materialien
Brennbare und explosive Materialien können sich an offenen Flammen oder heissen Oberflächen
entzünden. Lagern Sie keine brennbaren und explosiven Materialien im Aufstellraum Ihrer Anlage
oder im Bereich der Frischluftfassung an der Aussenfassade oder im Untergeschoss des Gebäudes.
4.3 Scheitholz Dimensionen
Bedienungsanleitung
Scheitholz
Die Heizeinsätze sind für standardisierte Scheitholzdimensionen
entwickelt und geprüft worden. Mit diesen Dimensionen wird ein
optimaler Abbrand mit hoher Wärmeausbeutung, niedrigen Emissionen,
geringe Scheibenverschmutzung und geringerem Holzverbrauch
erreicht. Werden Holzscheite mit anderen Dimensionen verwendet,
geht dies zu Lasten der Scheibenverschmutzung, Emissionen und
Wärmeausbeutung. Das Holzscheit sollte min. 2mal gespalten sein und
eine Kantenlänge
X
von bis ca. 7 cm aufweisen. Daraus ergibt sich ein
Umfang von ca. 21 cm. Die Holzfeuchte sollte zwischen 10 - 15 %
liegen.
15