WARNUNG
Anforderungen an den Installateur
Für den Einbau der Senkrechtmarkise sind folgende Punkte
einzuhalten:
•
Jene Person, welche mit dem Einbau der Senkrecht-
markise beauftragt wurde, muss diese Montage-/Be-
dienungsanleitung komplett gelesen und verstanden
haben. Dies gilt auch, wenn die beauftragte Person
bereits mit solchen Senkrechtmarkisen gearbeitet hat
und/oder auf der Montage von Senkrechtmarkisen
geschult wurde.
•
Die beauftragte Person muss für den Einbau der
Senkrechtmarkise autorisiert, geschult und in den
Sicherheitsvorschriften eingewiesen sein.
•
Die beauftragte Person darf keine körperlichen Ein-
schränkungen besitzen, welche die Aufmerksamkeit
und das Urteilsvermögen beeinträchtigen. Dazu
zählen z. B. Übermüdung, Alkoholkonsum.
•
Minderjährige sowie Personen die unter Drogen-,
Sicherheitshinweise zum Betrieb
• Der Betreiber der Senkrechtmarkise ist verpflichtet, sich
vor der Erstinbetriebnahme vom sicheren und ordnungs-
gemäßen Zustand der installierten Senkrechtmarkise zu
überzeugen.
• Der Betreiber muss alle Personen, welche die Senkrecht-
markise bedienen im sicheren Gebrauch und Umgang
unterweisen.
• Die Senkrechtmarkise ist während des Betriebs zu beob-
achten, bis dieser komplett ein- oder ausgefahren ist.
V1/2023_1980
Alkohol- oder Medikamenteneinfluß stehen dürfen
keinerlei Arbeiten wie Montage, Demontage, War-
tung oder Reinigung durchführen.
•
Die beauftragte Person muss bei allen anfallenden
Arbeiten und der Umgebung entsprechende Schutz-
ausrüstung tragen.
•
Der Betreiber muss alle Personen, welche die Senk-
rechtmarkise bedienen im sicheren Gebrauch und
Umgang unterweisen.
•
Personen sind während des Betriebes von der Senk-
rechtmarkise fernzuhalten.
• Personen sind während der Verwendung der Senkrecht-
markise fernzuhalten.
• Kinder sind vom der Senkrechtmarkise fernzuhalten. Kin-
der können die Senkrechtmarkise als Klettergerüst ver-
wenden und sich daran hochziehen.
• Halten Sie Kinder von Verpackungsmaterial fern. Es be-
steht Erstickungsgefahr.
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