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Pflichten Des Betreibers; Anforderungen An Den Installateur - Empasa 1850 Original Montage- Und Bedienungsanleitung

Seitenmarkise
Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit
Warnung

Pflichten des Betreibers

Die Seitenmarkise darf nur in einwandfreien und betriebssicheren Zustand eingesetzt werden.
Sicherheitshinweise in dieser Montage-/Bedienungsanleitung, sowie allgemeingültige Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
Die technischen Daten/Lasten bei der Wahl des Befestigungsmaterials (Windklasse, statische Last) sind gemäß Aufstellung
auf Seite 10 und Vorgaben des z. B. Dübelherstellers einzuhalten.
HINWEIS!
Beim Ein- oder Ausfahren sind Personen von der Seitenmarkise fernzuhalten. Seitenmarkise während dieser
Vorgänge beobachten bis diese vollständig aus- oder eingefahren ist.
Der Betreiber der Seitenmarkise ist vor der Erstinbetriebnahme verpflichtet, sich vom sicheren und ordnungsgemäßen Zu-
stand der Seitenmarkise zu überzeugen.
Die Seitenmarkise und deren Befestigung ist vor jeder Inbetriebnahme auf Beschädigung(en) und Verschleiß zu
prüfen.
Bei Beschädigung(en) oder Verschleißanzeichen darf die Seitenmarkise nicht in Betrieb genommen werden und muss
gegen unbeabsichtigte Benutzung gesichert werden.
Werden während des Betriebs Gefahren für Personen oder Änderungen erkannt, so muss die Seitenmarkise sofort außer
Betrieb genommen werden (z. B. Zugang zur Bedienung sperren).
Kinder sind von Seitenmarkisen fernzuhalten. Kinder können die Seitenmarkise als Klettergerüst verwenden und sich daran
hochziehen.
Halten Sie Kinder von Verpackungsmaterial fern. Es besteht Erstickungsgefahr.

Anforderungen an den Installateur

Für den Einbau und die Bedienung der Seitenmarkise sind folgende Punkte einzuhalten:
Jene Person, welche mit dem Einbau der Seitenmarkise beauftragt wurde, muss diese Montage-/Bedienungsanleitung
komplett gelesen und verstanden haben. Dies gilt auch, wenn die beauftragte Person bereits mit solchen Seitenmarkisen
gearbeitet hat und/oder auf die Montage von Seitenmarkisen geschult wurde.
Die beauftragte Person muss für den Einbau der Seitenmarkise in die Sicherheitsvorschriften eingewiesen sein.
Die beauftragte Person darf keine körperlichen Einschränkungen besitzen, welche die Aufmerksamkeit und das
Urteilsvermögen beeinträchtigen. Dazu zählen z. B. Übermüdung, Alkoholkonsum.
Minderjährige sowie Personen die unter Drogen-, Alkohol- oder Medikamenteneinfluss stehen dürfen keinerlei Arbeiten
wie Montage, Demontage, Wartung oder Reinigung durchführen.
Die beauftragte Person muss bei allen anfallenden Arbeiten und der Umgebung (z. B. auf dem Balkon) entsprechende
Schutzausrüstung tragen.
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Bei Nichteinhaltung der technischen Daten/Lasten kann es zum Verlust der
Stütz- und Haltefunktion kommen.
V1/2021-1850

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