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Garantiebestimmungen; Entsorgung; Service - Empasa SENKRECHTMARKISE Montageanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Garantiebestimmungen

Die empasa GmbH gewährt Ihnen als Verbraucher in Deutsch-
land und Österreich eine Garantie von zwei (2) Jahren auf
Funktionalität Ihrer Senkrechtmarkise, beginnend mit Rech-
nungsdatum. Unberührt davon bestehen Ihre gesetzlichen Ge-
währleistungsrechte der Nacherfüllung, der Rücktritt oder die
Minderung sowie Schadensersatz (§ 437 BGB). Unsere Garantie
erstreckt sich auf Material- oder Fabrikationsfehler hervorgeru-
fene Sachmängel in der Funktionalität der Markise. Im Falle eines
Garantieanspruchs kontaktieren Sie uns bitte vorab über unser
Kontaktformular oder per Email.
Bitte teilen Sie hierbei, am besten durch beigefügte Bilder mit,
wann der Fehler Auftritt bzw. erstmals aufgetreten ist. Unser
Service- Team wird Ihnen im Falle des Vorliegens eines Materials-
oder Herstellungsfehlers entweder Ersatz in Form von Teilen,
oder einer neuen Markise liefern oder eine Gutschrift anbieten.
Ausgeschlossen von der Garantie sind Mängel, die auf eine un-
sachgemäße Handhabung oder Überbeanspruchung des Pro-
dukts durch falschen Einbau/Installation bzw. Nichtbeachtung
der Montage-/Bedienungsanleitung zurückzuführen sind.
Ebenso ist der Verschleiß, äußere Einwirkungen / Witterung bzw.
Verwendung nicht geeigneter Zubehörteile nicht von der Garan-
tie umfasst.
Produkte, an denen bereits eigene Reparaturversuche oder auch
Änderungen unternommen wurden oder die nicht mehr im zu-
sammengebauten Zustand sind, können auch nicht im Rahmen
der Garantie behandelt werden. Sofern ein Garantiefall vorliegt
und wir den Austausch vornehmen, beginnt die Garantiezeit ab
dem Moment des Erhalts der ersatzgelieferten Ware nicht neu
zu laufen. Die Garantiezeit endet also, unabhängig von etwaigen
Garantiefällen, stets mit Ablauf der zwei (2) Jahre, gerechnet ab
dem Rechnungsdatum.
Falls kein Garantiefall vorliegt, behalten wir uns vor, die tatsäch-
lich entstandenen Kosten zu erheben. Dies gilt nicht, wenn und
solange Sie sich bei Mängelansprüchen neben der Garantie auf
Ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht (gesetzliche
Sachmangelhaftungsansprüche verjähren gemäß § 438 I Nr.3
BGB in 2 Jahren) berufen können. In diesem Fall behalten wir uns
jedoch vor, den uns entstandenen Aufwand im Wege des Scha-
densersatzes geltend zu machen, wenn wir für den Mangel nicht
verantwortlich sind und Sie bei der im Rahmen ihrer Möglichkei-
ten gebotenen Überprüfung hätten feststellen können, dass Sie
selbst für die Ursachen des Mangels verantwortlich sind.
V1/2023_1980

Entsorgung

Die Materialien, aus denen die Senkrechtmarkise be-
steht, gehören nicht zu den Gefahrenstoffen.
Für ihre Entsorgung und Verwertung liegen keine be-
sonderen Vorschriften vor.
WICHTIG: Nach Gebrauchsende der Senkrechtmarkise die je-
weils gültigen Bestimmungen für die Entsorgung beachten.
Denken Sie an den Umweltschutz. Entsorgen Sie die Verpackung
sortenrein. Geben Sie Pappe und Karton zum Altpapier, Folien in
die Wertstoff-Sammlung.
Sollte die Senkrechtmarkise einmal nicht mehr benutzt werden
können, so ist der Verbraucher gesetzlich verpflichtet, Altgeräte
getrennt vom Hausmüll, z. B. bei einer Sammelstelle seiner Ge-
meinde/seines Stadtteils, abzugeben. Damit wird gewährleistet,
dass Altgeräte fachgerecht verwertet und negative Auswirkun-
gen auf die Umwelt vermieden werden.

Service

Für alle Fragen rund um die Senkrechtmarkise steht Ihnen
unser Support unter support@empasa.de zur Verfügung.
Eine Leistungserklärung für unsere, unter den Technischen
Daten auf Seite „Technische Daten" auf Seite 10 angegebenen
Senkrechtmarkisen, kann unter www.empasa.de/LE herunter
geladen werden.
Web: www.empasa.de
empasa GmbH | Werner-von-Siemens-Straße 13
91522 Ansbach
GERMANY
© Copyright
Nachdruck oder Vervielfältigung (auch auszugsweise)
nur mit Genehmigung der:
empasa GmbH
Werner-von-Siemens-Straße 13
91522 Ansbach
GERMANY
2023
Diese Druckschrift, einschließlich aller ihrer Teile, ist urheber-
rechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen
Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung der empasa
GmbH unzulässig und strafbar.
Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen,
Mikroverfilmungen und die Einspeisung und Verarbeitung in
elektronischen Systemen.
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