Sicherheitsbestimmungen
1.4
1.4.1
1.4.2
Betriebsanleitung | CRAMBO | 447003 | V1
Benutzerrollen
Betreiber
▪ Der Betreiber muss die gesetzlichen Anforderungen zum Betreiben von Ar-
beitsmaschinen einhalten.
▪ Der Betreiber bestätigt dem Hersteller die erfolgte Instruktion über den si-
cheren Gebrauch der Maschine.
▪ Der Betreiber muss sich mit den Inhalten der Betriebs- und Bedienungsan-
leitung vertraut machen und die darin enthaltenen Anweisungen einhalten.
▪ Der Betreiber plant und verantwortet den Einsatz der Maschine im Rahmen
der bestimmungsgemäßen Verwendung.
▪ Der Betreiber verantwortet den betriebssicheren und gebrauchstüchtigen
Zustand der Maschine.
▪ Der Betreiber sorgt dafür, dass nur Personen die Maschine bedienen, die
geistig und körperlich dazu in der Lage sind.
▪ Der Betreiber verbietet nicht autorisierte Umbauten und holt vor Umbauten
das fachmännische Urteil des Herstellers ein.
▪ Der Betreiber benachrichtigt den Hersteller oder Verkäufer, wenn Sicher-
heitsmängel an der Maschine auftreten.
▪ Der Betreiber sorgt bei Verlust der Betriebsanleitung oder der Sicherheits-
kennzeichnung (abgelöste oder unleserliche Piktogramme) für die rechtzei-
tige Nachbestellung beim Hersteller.
▪ Der Betreiber sorgt beim Verkauf der Maschine für die verlässliche und
nachweisliche Weitergabe der kompletten Dokumentation in der jeweiligen
Landessprache an den Käufer.
Bedienperson
▪ Die Bedienperson muss den gesetzlichen Anforderungen zum Betreiben
von Maschinen entsprechen.
▪ Die Bedienperson wurde vom Betreiber oder vom Hersteller für den siche-
ren Gebrauch der Maschine ausgebildet.
▪ Die Bedienperson muss die Instruktionen des Herstellers (Betriebsanlei-
tung) einhalten und die Anweisungen des Betreibers befolgen.
▪ Die Bedienperson muss vor jeder Inbetriebnahme den betriebssicheren Zu-
stand kontrollieren.
▪ Die Bedienperson darf die Maschine nur bestimmungs-gemäß benutzen
(siehe „Bestimmungsgemäße Verwendung"), und sie muss den Einsatz im
Kontakt mit Drittpersonen überwachen.
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