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Sonderregelung Für Leichte Fahrräder; Neuregelung Der Fahrrad-Sicherheitsvorschriften In Der Brd - Winora Group Trekkingrad Anleitung

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Über diese Lichtquellen hinaus müssen an jedem Fahrrad folgende Reflek-
toren fest montiert sein:
Vorne ein möglichst großflächiger weißer Strahler, der mit dem Schein-
·
werfer kombiniert sein kann (a).
·
Hinten mindestens zwei rote Rückstrahler, davon ein Großflächenrück-
strahler mit Z-Markierung (b). Die Rückleuchte darf mit einem der Strah-
ler kombiniert sein.
·
Je zwei seitliche gelbe Reflektoren pro Laufrad, die gesichert angebracht
sein müssen. Wahlweise dürfen auch weiße reflektierende Ringe über
den gesamten Laufradumfang in den Speichen, an den Seitenwänden
der Bereifung oder an den Felgen verwendet werden.
·
Je zwei gelbe Pedalstrahler pro Pedal, die nach vorne und hinten gerich-
tet sind.
Ergänzend dürfen Sie eine Stand- bzw. Akku-/Batteriebeleuchtung
tieren. Sie muss ebenfalls die Prüfzeichen haben. Die alleinige Verwendung
von Akku-/Batterieleuchten ist nicht zulässig.
a
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3.3 Sonderregelung für leichte Fahrräder
Bei Rennrädern unter 11 kg dürfen Akku-/Batteriebeleuchtung auch ohne
Dynamobeleuchtungsanlage benutzt werden.
Die Beleuchtungsanlage muss bei diesen Sporträdern nur bei Dunkelheit
fest am Fahrrad angebracht sein. Jedoch muss sie auch bei Trainingsfahr-
ten bei Tage immer mitgeführt werden, z.B. im Rucksack. Batteriebeleuch-
tungen für vorne und hinten können auch einzeln einzuschalten sein, ihre
Nennspannung darf unter den sonst vorgeschriebenen sechs Volt liegen.
Keine Ausnahme gibt es bei den Strahlern: Alle oben aufgelisteten Reflekto-
ren
(d)
müssen am Fahrrad fix angebracht sein.
3.4 Neuregelung der Fahrrad-Sicherheits-
(c)
mon-
vorschriften in der BRD
Der § 67 der StVZO wird in absehbarer Zeit geändert. Verfolgen Sie die Ta-
gespresse oder fragen Sie Ihren Fahrrad-Fachhändler, ab wann die neuen
Bestimmungen gültig werden.
Nach den neuen Regeln werden Lichtanlagen mit 12 Volt Spannung generell
erlaubt sein. Weitere Änderungen betreffen z.B. den Anhänger betrieb.
c
b
d

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