Gebrauchsanweisung
5 Konstanzprüfung für die Bildgebung mittels Fernröntgen
Mindestens eine nicht strahlenexponierte Kante (1) muss auf zwei
gegenüberliegenden Seiten erkennbar sein.
Bei Fernröntgensystemen mit Speicherfolien muss bei der Verwendung
von Weichteilfiltern die drei Seiten umgebende Kante deutlich dargestellt
werden.
Die folgenden Punkte gelten auch für Fernröntgensysteme mit
Speicherfolien.
•
Verfahrenseinheitlichkeit
Die Verfahrenseinheitlichkeit wird anhand des Monitorbildes der
Fernröntgen-Prüfaufnahme ermittelt. Die vom Bild erzeugten
horizontalen Streifen müssen parallel verlaufen. Es darf kein Rundlauf
des Bewegungsmechanismus erkennbar sein.
Extraorale Konstanzprüfung DIN 6868-5
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