4 Konstanzprüfung für die Panoramabildgebung
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Extraorale Konstanzprüfung DIN 6868-5
Das visuelle Auflösungsvermögen wird mit Hilfe eines Bleistrichrasters
geprüft. Das Monitorbild der Panorama-Prüfaufnahme muss eine
Mindestauflösung von 2,5 Linienpaaren/mm aufweisen.
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Mindestkontrast:
Der Mindestkontrast wird mit Hilfe von kontrastarmen Elementen
(Lochbohrungen) definiert. Mindestens zwei der vier kontrastarmen
Elemente müssen auf dem Bildschirm mit der Panorama-Prüfaufnahme
erkennbar sein.
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Effektiver Strahlungsbereich
Die Konstanz des effektiven Strahlungsbereichs wird auf dem
Monitorbild der Panorama-Prüfaufnahme angezeigt. Mindestens eine
nicht strahlenexponierte Kante (1) muss auf zwei gegenüberliegenden
Seiten erkennbar sein.
Die Speicherfolientechnologie muss umlaufend eine nicht
strahlenexponierte Kante aufweisen.
Die folgenden Punkte gelten auch für Geräte mit Speicherfolien.
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Verfahrenseinheitlichkeit
Die Verfahrenseinheitlichkeit wird anhand des Monitorbilds der
Panorama-Prüfaufnahme ermittelt. Die vom Bild erzeugten horizontalen
Streifen müssen parallel verlaufen. Es darf kein Rundlauf des
Bewegungsmechanismus erkennbar sein.
Gebrauchsanweisung