4.5 Prüfergebnisse auswerten
Gebrauchsanweisung
Die Prüfaufnahme muss mit den während der Abnahmeprüfung
aufgenommenen Röntgenaufnahmen verglichen werden und Abweichungen
im Vergleich zum Baseline-Wert sind zu überprüfen.
Die Abnahmeprüfung wurde vom Servicetechniker aufgezeichnet und
die Prüfergebnisse im Formular
equipment (Abnahmeprüfung für zahnmedizinische Röntgeneinrichtungen)
dokumentiert. Diese Prüfergebnisse werden als Referenzwerte für
die nun erstellte Konstanzprüfung behandelt und auch im Formular
Constancy test for panoramic and teleradiographic systems in dental
radiology (Konstanzprüfung für Panorama- und Teleröntgensysteme in der
zahnmedizinischen Radiologie) eingetragen.
Die Ergebnisse der Konstanzprüfaufnahme müssen separat protokolliert
werden. Mit dem Formular
teleradiographic systems in dental radiology (Konstanzprüfung für
Panorama- und Teleröntgensysteme in der zahnmedizinischen Radiologie)
werden auch die Prüfergebnisse der Konstanzprüfungen erfasst.
Die Ergebnisse der Konstanzprüfungen müssen jeden Monat in die Tabelle
des Formulars eingetragen werden. Das Formular beinhaltet ausgefüllte
Tabellen für das erste Jahr; danach können Sie ein Beiblatt mit einer
entsprechenden Tabelle aus Ihrem Röntgengerätehandbuch beifügen.
Alternativ können Sie bei Bedarf auch einfach das leere Formular kopieren.
HINWEIS
Konstanzprüfaufnahmen und -dokumente müssen zwei Jahre lang archiviert
werden.
HINWEIS
Bei Abweichungen im Vergleich zum Baseline-Wert (Referenzaufnahme) ist
es wichtig, dass Sie sich sofort an Ihren Servicetechniker wenden.
Die Konstanzprüfaufnahme ist anhand der folgenden Punkte zu bewerten.
1 Mindestauflösung: 2,5 lp/mm
2 Mindestkontrast: 2 der 4 Elemente
•
Visuelles Auflösungsvermögen
4 Konstanzprüfung für die Panoramabildgebung
Acceptance test for dental radiographic
Constancy test for panoramic and
Extraorale Konstanzprüfung DIN 6868-5
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