5 Konstanzprüfung für die Bildgebung mittels Fernröntgen
16
Extraorale Konstanzprüfung DIN 6868-5
Die Ergebnisse der Konstanzprüfungen müssen jeden Monat in die Tabelle
des Formulars eingetragen werden. Das Formular beinhaltet ausgefüllte
Tabellen für das erste Jahr; danach können Sie ein Beiblatt mit einer
entsprechenden Tabelle aus Ihrem Röntgengerätehandbuch beifügen.
Alternativ können Sie bei Bedarf auch einfach das leere Formular kopieren.
HINWEIS
Konstanzprüfaufnahmen und -dokumente müssen zwei Jahre lang archiviert
werden.
HINWEIS
Bei Abweichungen im Vergleich zum Baseline-Wert (Referenzaufnahme) ist
es wichtig, dass Sie sich sofort an Ihren Servicetechniker wenden.
Die Konstanzprüfaufnahme ist anhand der folgenden Punkte zu bewerten.
1 Mindestauflösung: 2,5 lp/mm
2 Mindestkontrast: 1 der 4 Elemente
•
Visuelles Auflösungsvermögen
Das visuelle Auflösungsvermögen wird mit Hilfe eines Bleistrichrasters
geprüft. Das Monitorbild der Fernröntgen-Prüfaufnahme muss eine
Mindestauflösung von 2,5 Linienpaaren/mm aufweisen.
•
Mindestkontrast
Der Mindestkontrast wird mit Hilfe von kontrastarmen Elementen
(Lochbohrungen) definiert. Mindestens eines der vier kontrastarmen
Elemente muss im Monitorbild der Fernröntgen-Prüfaufnahme erkennbar
sein.
•
Effektiver Strahlungsbereich:
Die Konstanz der Position des effektiven Strahlungsbereichs wird
auf dem Monitorbild der Fernröntgen-Prüfaufnahme angezeigt.
Gebrauchsanweisung