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Maschinensicherheit In Europa; Maschinenrichtlinie - Siemens SINAMICS G120 Funktionshandbuch

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Anforderungen zur Implementierung funktionaler Sicherheit basieren auf den grundlegenden
Zielen:
• Vermeidung systematischer Fehler
• Beherrschung zufälliger Fehler oder Ausfälle
Das Maß für die erreichte funktionale Sicherheit ist die Wahrscheinlichkeit gefährlicher Ausfälle,
die Fehlertoleranz und die Qualität, die durch Vermeidung von systematischen Fehlern
gewährleistet werden soll. Dies wird in den Normen durch spezifische Klassifizierung
ausgedrückt. In IEC/EN 61508, IEC/EN 62061 "Safety Integrity Level" (SIL) und EN ISO 13849‑1
"Kategorie" und "Performance Level" (PL).
A.2.2

Maschinensicherheit in Europa

Die EG-Richtlinien, die die Realisierung von Produkten betreffen, basieren auf Artikel 95 des EU-
Vertrages, der den freien Warenverkehr regelt. Ihnen liegt ein neues, globales Konzept ("new
approach", "global approach") zugrunde:
• EG-Richtlinien enthalten nur allgemeine Sicherheitsziele und legen grundlegende
Sicherheitsanforderungen fest.
• Technische Details können von Normungsgremien, die ein entsprechendes Mandat der
Kommission des Europäischen Parlaments und des Rates haben (CEN, CENELEC), in Normen
festgelegt werden. Diese Normen werden unter einer bestimmten Richtlinie harmonisiert
und im Amtsblatt der Kommission des Europäischen Parlaments und des Rates gelistet. Die
Einhaltung bestimmter Normen ist nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Bei Erfüllung der
harmonisierten Normen gilt aber die Vermutung, dass alle zutreffenden
Sicherheitsanforderungen der Richtlinien erfüllt sind.
• EG-Richtlinien verlangen von den Mitgliedsländern die gegenseitige Anerkennung
nationaler Vorschriften.
Die EG-Richtlinien sind nebeneinander gleichwertig, d. h., wenn mehrere Richtlinien für eine
bestimmte Einrichtung zutreffen, gelten die Anforderungen aller relevanten Richtlinien (z. B. für
eine Maschine mit elektrischer Ausrüstung gilt die Maschinenrichtlinie und die
Niederspannungsrichtlinie).
A.2.2.1

Maschinenrichtlinie

Die Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen in Anhang I der
Richtlinie ist für die Sicherheit von Maschinen zwingend notwendig.
Die Schutzziele müssen verantwortungsbewusst umgesetzt werden, um die Forderung nach
Konformität mit der Richtlinie zu erfüllen.
Der Hersteller einer Maschine muss den Nachweis über die Übereinstimmung mit den
grundlegenden Anforderungen erbringen. Dieser Nachweis wird durch die Anwendung
harmonisierter Normen erleichtert.
Für die Maschinenrichtlinie relevant ist die IEC 61800‑5‑2 Elektrische Leistungsantriebssysteme
mit einstellbarer Drehzahl, Teil 5-2: Anforderungen an die Sicherheit - Funktionale Sicherheit.
Safety Integrated - SINAMICS G110M, G115D, G120, G120C und G120D
Funktionshandbuch, 09/2020, FW V4.7 SP13, A5E34261271A AG
Anhang
A.2 Normen und Vorschriften
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