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Allgemeine Sicherheitsvorschriften; Bestimmungsgemässe Verwendung Der Maschine; Anhängung - Sulky Xeos TF Originalbetriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Sicherheitsvorschriften
Gefahr
Bewegliche Maschinenteile
- sich erst bei Stillstand nä-
hern
l
In der Anweisung werden diese Zeichen in Verbindung mit Empfehlungen für Ihre Sicherheit und der anderer sowie die gute Funktion der Maschine verwen-
det.
l
Jeder Benutzer dieser Maschine muß diese Vorschriften genau kennen.

ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

Vor jeder Benutzung und Inbetriebsetzung der
Schlepper-Maschine-Einheit kontrollieren, ob sie den
Sicherheitsvorschriften und den Vorschriften der
Straßenverkehrsordnung entsprechen.
ALLGEMEINES
1 - Zusätzlich zu den in diesem Handbuch enthalte-
nen Anweisungen die Gesetzgebung bezüglich der
Sicherheits- und Unfallverhütungvorschriften einhal-
ten.
2 - Die auf der Maschine angebrachten Warnungen
informieren über die einzuhaltenden Sicherheits-
maßnahmen und tragen zur Unfallverhütung bei.
3 - Im Straßenverkehr die Straßenverkehrsordnung
einhalten.
4 - Vor Arbeitsbeginn muß sich der Benutzer unbe-
dingt mit den Antriebs- und Bedienungsorganen der
Maschine und ihren jeweiligen Funktionen vertraut
machen. Während der Arbeit ist es dafür zu spät.
5 - Weite Kleidungsstücke, die in sich bewegende
Teile geraten könnten, vermeiden.
6 - Es empfiehlt sich, gemäß den gültigen Normen
einen Schlepper mit Kabine oder Sicherheitsverstär-
kung zu verwenden.
7 - Vor Inbetriebsetzung und Arbeitsbeginn die di-
rekte Umgebung kontrollieren (Kind!). Für ausrei-
chende Sicht sorgen! Personen oder Tiere aus dem
Maschinengefahrenbereich entfernen (Schutzvor-
richtungen!).
8 - Der Transport von Personen oder Tieren auf der
Maschine ist während der Arbeit oder beim Fahren
streng verboten.
9 - Die Maschine darf gemäß den geltenden Sicher-
heitsnormen nur an den dafür vorgesehenen Kup-
plungspunkten angehängt werden.
10 - Besondere Vorsicht ist beim An- und Abbau der
Maschine am Schlepper geboten.
11 - Vor Anhängen der Maschine kontrollieren, ob
der Ballast des Schleppers genügt. Die Ballastele-
mente müssen gemäß den Vorschriften des Schlep-
perherstellers auf den dafür vorgesehenen Haltern
angebracht werden.
12 - Die maximale Achslast und das zulässige Ge-
samtgewicht einhalten.
13 - Das für den Straßenverkehr maximal zulässige
Außenmaß einhalten.
14 - Vor Straßenbenutzung die Schutzvorrichtungen
und Signalisierungsvorrichtungen (Licht- und Rück-
strahlelemente) anbringen und ihre Funktion prüfen.
Die defekten Glühbirnen durch Modelle identischer
Art und Farbe ersetzen.
Achtung
Nutzlast niemals über-
schreiten
15 - Alle Fernsteuerungen (Seil, Kabel, Stange,
Schlauch) müssen so positioniert sein, daß sie nicht
ungewollt betätigt werden und dadurch Unfälle oder
Schäden hervorrufen können.
16 - Vor Benutzung der Straße die Maschine gemäß
Herstelleranweisungen in Transportstellung bringen.
17 -. Fahrersitz nie bei laufender Maschine verlassen.
18 - Fahrgeschwindigkeit und -weise müssen immer
dem Gelände, den Straßen und Wegen angepaßt
sein. Auf alle Fälle plötzliche Richtungsänderungen
vermeiden.
19 - Die Präzision der Lenkung, die Bodenhaftung
des Schleppers, die Straßenlage und die Wirksamkeit
der Bremsvorrichtungen werden beeinflußt von Fak-
toren wie: Gewicht und Art der angebauten Ma-
schine, Belastung der Vorderachse, Zustand des
Geländes oder der Fahrbahn. Die den Bedingungen
entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen einhalten.
20 - Besondere Vorsicht ist in Kurven geboten.
Schwerpunktlage, Länge, Höhe und Gewicht der Ma-
schine oder des Anhängers berücksichtigen.
21 - Vor jeder Benutzung der Maschine kontrollieren,
ob alle Schutzvorrichtungen angebracht und in
gutem Zustand sind. Bei Beschädigung sofort aus-
tauschen.
22 - Vor jeder Benutzung kontrollieren, ob alle
Schrauben und Muttern fest angezogen sind, insbe-
sondere die, mit denen die Geräte befestigt sind
(Scheiben, Paletten, Schirme...). Notfalls anziehen.
23 - Sich nicht im Manövrierbereich der Maschine
aufhalten.
24 - Vorsicht! Auf den Fernsteuerungsorganen, ins-
besondere auf denen mit hydraulischem Regelkreis,
kann es Stauch- und Abscherzonen geben.
25 - Vor Verlassen des Schleppers oder vor jedem Ein-
griff auf der Maschine Motor abschalten, Zünd-
schlüssel abziehen und völligen Stillstand aller
bewegten Teile abwarten.
26 - Sich nicht zwischen Schlepper und Maschine
aufhalten, ohne zuvor die Parkbremse angezogen
und/oder Keile unter die Räder gelegt zu haben.
27 - Vor jedem Eingriff an der Maschine kontrollie-
ren, ob diese nicht ungewollt in Betrieb gesetzt wer-
den kann.
28 - Die Aufhängöse nicht zum Heben der gefüllten
Maschine benutzen.
BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG DER
MASCHINE
Die Drillmaschine darf nur für die Arbeiten einge-
setzt werden, für die er geplant ist.
Bei Beschädigung der Maschine infolge einer nicht
vom Hersteller spezifizierten Benutzung ist dieser
nicht haftbar.
Jede nicht der ursprünglichen Bestimmung der Ma-
schine entsprechende Benutzung erfolgt auf Rech-
Verletzungsgefahr
Gefahr der
Beschädigung
der Maschine
Hinweis zur
Erleichterung
Beschädigungsgefahr
der Arbeit
Siehe Betriebsanleitung der Ma-
schine
nung und Gefahr des Benutzers.
Die bestimmungsgemäße Verwendung der Ma-
schine setzt ebenfalls voraus:
- die Einhaltung der vom Hersteller verordneten Be-
nutzungs-, Wartungs- und Instandsetzungsvorschrif-
ten,
- die ausschließliche Verwendung von Originaler-
satzteilen, Originalausrüstungen und Originalzube-
hör oder von Teilen, die vom Hersteller empfohlen
sind.
Die Drillmaschine darf nur von kompetenten, mit
den technischen Daten und Benutzungsanweisun-
gen der Maschine vertrauten Personen benutzt, ge-
wartet und repariert werden, die über die Risiken
informiert sind, denen sie ausgesetzt sein könnten.
Streng die gültige Reglementierung einhalten bezü-
glich:
- der Unfallverhütung,
- der Arbeitssicherheit (Arbeitsgesetzbuch)
- des Straßenverkehrs (Straßenverkehrsordnung).
Die auf der Maschine angebrachten Warnungen be-
rücksichtigen.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die durch
Abänderungen entstehen, die vom Benutzer selbst
oder von Dritten ohne schriftliche Genehmigung an
der Maschine vorgenommen wurden.
- Der am Fahrersitz bei geschlossener Kabine gemes-
sene Geräuschemissionswert (Schalldruckpegel) be-
trägt 75 dB(A).
Messgerät: SL 401
Position Mikrofons nach Absatz B.2.6 Anhang B der
Norm EN ISO 4254-1.
Dieser Schalldruckpegel ist im Wesentlichen vom
verwendeten Schleppertyp abhängig.
ANHÄNGUNG
1 - Beim An- und Abkuppeln der Maschine am
Schlepper, den Steuerhebel des Hydraulikkrafthebers
so stellen, daß der Hub-vorgang nicht unerwartet
ausgelöst werden kann.
2 - Beim Anhängen der Maschine am Dreipunktkraf-
theber des Schleppers darauf achten, daß die Spin-
del- oder Zapfendurchmesser dem Durchmesser der
Schlepperkugelgelenke entsprechen.
3 - Vorsicht! Im Dreipunkt-Hubbereich bestehen
Stauch- und Abscherrisiken!
4 - Sich bei Betätigung des äußeren Kraftheber-
Steuerhebels nicht zwischen Schlepper und Ma-
schine aufhalten.
5 - Beim Transport muß die Maschine durch die Vers-
teifungsstreben des Krafthebers zur Vermeidung von
Unwucht und seitlicher Pendelung stabilisiert wer-
den.
6 - Beim Transport der Maschine in angehobener
Stellung den Kraftheber-Steuerhebel blockieren.
DE
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