5.3. Sicherheitseinrichtungen
Zum sicheren Betrieb der Hebebühne ist diese mit folgenden Sicherheitseinrichtungen ausgerüstet *:
- Sicherheitsrasten
- Drosselventil in Hydraulikleitung
- Endschalter
- Tragarmarretierung
- Einrichtungen gegen Klemmen und Quetschen (Schachtschutz, Fußabweiser)
- Synchronisierungseile
* je nach Ausführung und Typ der Hebebühne
5.4. Überwachung und Prüfung der Sicherheitseinrichtungen
Sicherheitsrasten
-
- Drosselventil
- Endschalter
- Tragarmarretierung
- Einrichtungen, Klemmen etc. Die Einrichtungen müssen angebracht, funktionsbereit und nicht verformt
- Synchronisierungseile
5.5. Technische Spezifikation / Maschinenbeschreibung
Beschreibung TW 242 PE
Abbildung 1:
Handbuch 2-Säulenhebebühne TW 242 PE
Funktionsprüfung, beim Absenken der Hebebühne müssen Sicherheitsrasten
einrasten und die Abwärtsbewegung stoppen
Feste Drossel, eine Überprüfung durch Anwender nicht möglich
Wenn der Endschalter gedrückt wird, stoppt der Motor bzw. kann er nicht
anlaufen
Bei angehobenen Tragarmen muss die Tragarmarretierung einrasten und bei
seitlicher Belastung sicher eingerastet bleiben
sein
Zustand prüfen
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