Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Transport Und Lagerung; Transportschäden; Angaben Auf Der Verpackung: Lagerung Und Transport - KaVo Kerr elements e-motion Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Verfügbare Sprachen
  • DE

Verfügbare Sprachen

  • DEUTSCH, seite 180
nungs- oder Anschlussvorschriften, Korrosion oder chemische oder elektrische
Einflüsse, die ungewöhnlich oder nach den Werksvorschriften nicht zulässig
sind.
Die Garantieleistung erstreckt sich generell nicht auf Lampen, Lichtleiter aus
Glas und Glasfaser, Glaswaren, Gummiteile und auf die Farbbeständigkeit von
Kunststoffteilen.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn Defekte oder deren Folgen darauf beruhen
können, dass Eingriffe oder Veränderungen am Produkt vorgenommen wurden.
Ansprüche auf Garantie können nur geltend gemacht werden, wenn diese un-
verzüglich Kerr schriftlich angezeigt werden.
Dieser Anzeige ist die Rechnungs- bzw. Lieferscheinkopie beizufügen, aus der
die Fertigungsnummer eindeutig ersichtlich ist. Neben der Garantie gelten die
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers, wobei die Gewährleis-
tungsfrist 12 Monate beträgt.

1.5 Transport und Lagerung

1.5.1 Transportschäden
Hinweis
Kerr haftet nicht für Transportschäden.
Sendung muss sofort nach Erhalt geprüft werden.
Ist bei Anlieferung ein Schaden an der Verpackung äußerlich erkennbar, muss
wie folgt vorgegangen werden:
1. Der Empfänger hält den Verlust oder die Beschädigung in der Empfangsbe-
scheinigung fest. Der Empfänger und der Mitarbeiter des Transportunter-
nehmens unterzeichnen diese Empfangsbescheinigung.
Nur aufgrund dieser Tatbestandsaufnahme kann der Empfänger gegenüber
dem Transportunternehmen Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Produkt und Verpackung unverändert lassen.
3. Produkt nicht benutzen.
Ist das Produkt beschädigt, ohne dass bei der Anlieferung ein Schaden an der
Verpackung erkennbar war, muss wie folgt vorgegangen werden:
1. Schaden unverzüglich, spätestens am 7. Tag nach Anlieferung, dem Trans-
portunternehmen melden.
2. Produkt und Verpackung unverändert lassen.
3. Beschädigtes Produkt nicht benutzen.
Hinweis
Verletzt der Empfänger eine ihn nach der vorstehenden Bestimmung treffen-
de Pflicht, so gilt ein Schaden als erst nach der Ablieferung entstanden
(gemäß CMR-Gesetz, Kapitel 5, Artikel 30).
1.5.2 Angaben auf der Verpackung: Lagerung und
Transport
Hinweis
Für den eventuellen Versand zum Service oder zur Reparatur die Verpackung
aufbewahren.
Gebrauchsanweisung elements e-motion Dental Motor
1 Benutzerhinweise | 1.5 Transport und Lagerung
7 / 58

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis