Jegliche schwerwiegende Vorfälle in
Zusammenhang mit diesem Gerät müssen
dem Herstellervertreter und der zuständigen
Behörde am Aufenthaltsort gemeldet werden.
Als schwerwiegender Vorfall wird jeder Vorfall
erachtet, der direkt oder indirekt zu einem der
folgenden Ereignisse geführt hat, hätte führen
können oder führen könnte:
den Tod eines Patienten, Anwenders oder
•
einer anderen Person
die vorübergehende oder dauerhafte
•
schwerwiegende Verschlechterung des
Gesundheitszustandes eines Patienten,
Anwenders oder einer anderen Person
eine ernsthafte Gefahr für öffentliche
•
Gesundheit
Bitte kontaktieren Sie den Hersteller oder einen
Vertreter, um einen unerwarteten Vorgang oder
Ereignis zu melden.
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Warnhinweise
Die wiederaufladen Hörgeräte enthalten
Lithium-Ionen-Akkus, die auf Flugreisen im
Handgepäck mitgeführt werden können. Die
Hörgeräte dürfen nicht im aufgegebenen
Gepäck verstaut, sondern nur im Handgepäck
mitgeführt werden.
Ihre Hörgeräte funktionieren im
Frequenzbereich zwischen 2,4 GHz–2,48 GHz.
Bei Flugreisen informieren Sie sich bitte, ob
der Flugbetreiber vorschreibt, Geräte in den
Flugmodus zu versetzen.
Veränderungen oder Modifikationen am
Hörgerät, die von der Sonova AG nicht
ausdrücklich freigegeben wurden, sind nicht
erlaubt. Solche Änderungen können Ihrem Ohr/
Ihrem Gehör oder dem Hörgerät schaden.
Benutzen Sie die Hörgeräte und das
Ladezubehör nicht in Bereichen mit
Explosionsgefahr (Minen oder Industriegebiete
mit Explosionsgefahr, sauerstoffreiche
Umgebungen oder Bereiche, in denen flammbare
Narkosemittel gehandhabt werden) oder in
denen elektronische Ausrüstungen verboten sind.
Das Gerät ist nicht nach ATEX zertifiziert.
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