erstattet . Diese Garantieleistung setzt voraus, dass innerhalb der Drei-
jahresfrist das defekte Gerät und der Kaufbeleg (Kassenbon) vorgelegt
und schriftlich kurz beschrieben wird, worin der Mangel besteht und
wann er aufgetreten ist .
Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist, erhalten Sie das
reparierte oder ein neues Produkt zurück . Mit Reparatur oder Austausch
des Produkts beginnt kein neuer Garantiezeitraum .
Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht verlängert . Dies
gilt auch für ersetzte und reparierte Teile . Eventuell schon beim Kauf
vorhandene Schäden und Mängel müssen sofort nach dem Auspacken
gemeldet werden . Nach Ablauf der Garantiezeit anfallende Reparaturen
sind kostenpflichtig .
│
DE │ AT │ CH
■
110
PNM 2 A1