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Außerbetriebnahme; Temporärer Stillstand; Wiederinbetriebnahme - Grunbeck GENO-OSMO-X 180 Betriebsanleitung

Umkehrosmoseanlage
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Außerbetriebnahme
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Außerbetriebnahme
Die Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme erfordert Fachwissen. Diese Arbeiten
dürfen nur vom Kundendienst der Firma Grünbeck oder einer von Grünbeck geschulten
Fachkraft durchgeführt werden.
10.1
Temporärer Stillstand
Die Anlage ist mit einem automatischen Zwangsbetrieb ausgestattet, um Verkeimungen zu
minimieren.
Wird innerhalb von einer eingestellten Zeit (Kundendienst-Ebene: voreingestellt
2880 Minuten =48 h) keine Permeat erzeugt, wird automatisch ein Zwangsbetrieb bzw.
eine Zwangsspülung ausgelöst.
Der Zwangsbetrieb kann auf max. 48 h eingestellt werden.
► Ist ein längerer Stillstand der Anlage geplant, so muss eine Außerbetriebnahme
der Anlage durchgeführt werden.
10.2
Außerbetriebnahme
► Folgende Tätigkeiten müssen durchgeführt werden:
10.3

Wiederinbetriebnahme

► Folgende Tätigkeiten müssen durchgeführt werden:
56 | 68
Leitung Speisewasser-Zulauf mechanisch trennen.
Leitung zu Permeat-Ablauf mechanisch trennen.
Anlage konservieren.
Steuerung auf Betriebsart gesperrt setzen.
Hauptschalter auf OFF stellen und gegen Wiedereinschalten sichern.
Anlage mit Hinweiszettel und Warnhinweis zu durchgeführter Konservierung
kenntlich machen.
Konservierungsmittel ausspülen.
Anlage in Betrieb nehmen (siehe Kapitel 6).

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