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ELSA MicroLink 56k basic Handbuch Seite 22

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18
Anhang
c)
wenn die Schäden durch unsachgemäße Behandlung – insbesondere durch Nichtbeachtung der Sy-
stembeschreibung und der Betriebsanleitung – aufgetreten sind;
d)
wenn das Gerät durch hierfür nicht von uns ermächtigte Personen geöffnet, repariert oder modifi-
ziert wurde;
e)
wenn das Gerät mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art aufweist;
f)
wenn Schäden an der Bildröhre eines ELSA-Monitors festgestellt werden, die insbesondere durch
mechanische Belastungen (Verschiebung der Bildröhrenmaske durch Schockeinwirkung oder Be-
schädigungen des Glaskörpers), starke Magnetfelder in unmittelbarer Nähe (bunte Flecken auf dem
Bildschirm), permanente Darstellung des gleichen Bildes (Einbrennen des Phosphors) hervorgerufen
wurden;
g)
wenn und soweit sich die Luminanz der Hintergrundbeleuchtung bei TFT-Panels im Laufe der Zeit
allmählich reduziert;
h)
wenn der Garantieanspruch nicht gemäß Ziffer 3a) oder 3b) gemeldet worden ist.
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Bedienungsfehler
Stellt sich heraus, daß die gemeldete Fehlfunktion des Gerätes durch fehlerhafte Fremd-Hardware, -Soft-
ware, Installation oder Bedienung verursacht wurde, behalten wir uns vor, den entstandenen Prüfauf-
wand dem Erwerber zu berechnen.
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Ergänzende Regelungen
a)
Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zu uns abschließend.
b)
Durch diese Garantie werden weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Wandlung oder
Minderung, nicht begründet. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B. bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten
Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässig-
keit zwingend gehaftet wird.
c)
Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, mittelbaren
oder Folgeschäden.
d)
Für Datenverlust und/oder die Wiederbeschaffung von Daten haften wir in Fällen von leichter und
mittlerer Fahrlässigkeit nicht.
e)
In Fällen, in denen wir die Vernichtung von Daten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben,
haften wir für den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und gefahrentspre-
chender Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre.
f)
Die Garantie bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.
g)
Gerichtsstand ist Aachen, falls der Erwerber Vollkaufmann ist. Hat der Erwerber keinen allgemei-
nen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik
Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnli-
cher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
h)
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das UN-Kaufrecht gilt im Verhält-
nis zwischen uns und dem Erwerber nicht.
ELSA MicroLink 56k basic

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