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3M MDS100 Benutzerhandbuch Seite 101

Molekulares detektionssystem
Inhaltsverzeichnis

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(Deutsch)
DE
9. ENTSCHÄDIGUNG
Der Benutzer erklärt sich einverstanden, 3M, dessen Beauftragte, Geschäftsführer, Angestellte, Vertreter, Tochterfirmen und
verwandte Unternehmen sowie deren Nachfolger und Beauftragte („Zu Entschädigende") von jeglichen Klagen, Haftungen,
Verlusten, Schäden, Pfandrechten, Urteilen, Pflichten, Bußgeldern, Zivilstrafen und Kosten schadlos zu halten und für diese zu
entschädigen. Dies gilt auch für Anwaltskosten in angemessener Höhe, die infolge (a) einem Verstoß seitens des Benutzers gegen
die Bestimmungen dieser Vereinbarung, (b) die Nutzung des 3M Molekularen Detektionssystems und der Software durch den
Benutzer, (c) das Versäumnis des Benutzers, das 3M Molekulare Detektionssystem und die Software in Übereinstimmung mit der
Benutzerdokumentation zu installieren, nutzen und zu pflegen oder (d) durch das Versäumnis des Benutzers, sich an die geltenden
Gesetze und Richtlinien zu halten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die von der US-amerikanischen Food and Drug
Administration vorgeschriebenen Bestimmungen und Richtlinien entstehen.
10. ÜBERTRAGUNG
Der Benutzer kann diese Vereinbarung oder irgendein Interesse daran ohne das vorherige schriftliche Einverständnis von 3M nicht
an Dritte abtreten, und jede versuchte Abtretung ist ungültig.
11. VOLLSTÄNDIGKEIT
Der Benutzer willigt ein, dass diese Vereinbarung die vollständige Vereinbarung zwischen 3M und dem Benutzer in Bezug auf
ihren Gegenstand ist. Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen und anderen
Kommunikationen zwischen 3M und dem Benutzer hinsichtlich dieses Gegenstands. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser
Vereinbarung durch ein Gericht mit der entsprechenden Zuständigkeit für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, wird diese
Bestimmung als aus dieser Vereinbarung gestrichen betrachtet, und der übrige Teil besteht weiterhin mit voller Kraft und Wirkung.
12. REGIERUNGS-ANWENDUNG
Dieser Artikel findet immer dann Anwendung, wenn diese Software durch oder für die Bundesregierung der Vereinigten Staaten
von Amerika oder durch einen direkten Vertragspartner oder einen Sub-Vertragspartner (oder einen beliebigen Dritten) im Rahmen
eines beliebigen Vertrags, einer Zuwendung, einer Kooperationsvereinbarung, einer anderen Transaktion oder einer anderen
Vereinbarung mit der Bundesregierung der Vereinigten Staaten von Amerika für die Bundesregierung der Vereinigten Staaten von
Amerika gekauft wird. Mit der Annahme der Lieferung dieser Software bestätigt die US-Bundesregierung, dass die Software im
Sinne der für diese Beschaffung geltenden Akquisitions- und Kapitalhilfebestimmungen als „kommerzielle" Computersoftware
einzustufen ist. Die Klauseln und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung finden Anwendung auf die Verwendung und
Öffentlichmachung dieser Software durch die Regierung und ersetzen alle gegensätzlichen Vertragsklauseln und Bedingungen.
Falls diese Lizenz nicht den Anforderungen der Regierung oder dem Bundesgesetz entspricht, erklärt sich die Bundesregierung
der USA einverstanden, diese Software unbenutzt an 3M zurückzugeben. Anwendbare Bestimmungen der FAR und DFARS.
Die Abschnitte FAR 52.212-4, „Vertragsbedingungen – Kommerzielle Artikel" und FAR 52.212-5, „Vertragsbedingungen
zur Implementierung von Satzungen und Vollzugsanordnungen – Kommerzielle Artikel" mit Gültigkeit zum Datum dieser
Vereinbarung werden hiermit in diese Vereinbarung einbezogen und stellen Teil derselben dar. Falls diese Vereinbarung mit dem
Verteidigungsministerium geschlossen wird, wird der Abschnitt DFARS 252.212-7001, „Vertragsbedingungen zur Implementierung
von Satzungen oder Vollzugsverordnungen beim Erwerb vom kommerziellen Artikeln durch das Verteidigungsministerium" mit
Gültigkeit zum Datum dieser Vereinbarung in diese Vereinbarung einbezogen und stellt Teil derselben dar.
13. GELTENDES RECHT
Diese Vereinbarung ist in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates Minnesota auslegbar, anwendbar auf hier geschlossene
und ausgeführte Verträge. Alle rechtlichen Handlungen, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr zusammenhängen,
unterstehen allein den zuständigen staatlichen und bundesstaatlichen Gerichten in Ramsey County im US-Bundesstaat Minnesota,
und der Benutzer hat sich unwiderruflich nach der persönlichen Rechtsprechung der genannten Gerichte zu richten. Diese
Vereinbarung untersteht nicht dem UN-Kaufrecht vom 11. April 1980 über Verträge von Internationalen Warenverkäufen.
Um das 3M Molekulare Detektionssystem nutzen zu können, müssen Sie den Bestimmungen dieser Vereinbarung zustimmen.
Für den Fall, dass Sie die Bestimmungen nicht akzeptieren, kontaktieren Sie bitte Ihren 3M-Verkaufsvertreter, um das System
zurückzugeben und den Kaufbetrag erstattet zu bekommen.
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