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Ankern, Vertäuen, Abschleppen - Lagoon 51 Eignerhandbuch

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ANKERN, VERTÄUEN, ABSCHLEPPEN
Es obliegt der Verantwortung des Eigners/Betreibers sich zu vergewissern, dass
die Vertäuleinen, Abschlepptaue, Ankerketten sowie Anker für die vorgesehene
Nutzung des Schiffs geeignet sind, d. h. dass die Seile und Ketten 80 % der Bruchfestigkeit
des entsprechenden Ankerpunkts nicht überschreiten.
Es ist für den Eigner zudem ratsam, notwendige Schritte für die Befestigung des
Abschleppseils an Bord zu berücksichtigen.
Bruchfestigkeit Ankerpunkt
Bruchfestigkeit Seil/Kette
Bei Austausch darf die Bruchfestigkeit
der Seile/Ketten im Allgemeinen 80 % der
Bruchfestigkeit der Ankerpunkte nicht überschreiten.
Ist
die
Nutzung
Ankerpunkts nicht offensichtlich, muss der
Hersteller des Schiffs ein Schild am entsprechenden
Ankerpunkt (für das Vertäuen und/oder Abschleppen)
vorsehen und es im Eignerhandbuch angeben.
VERTÄUEN
560 kN
41,6 kN
VORSICHT
VORSICHT
eines
speziellen
ANKERN
74 kN
59,2 kN
Stets
bei
niedriger
abschleppen
lassen.
Beim
Abschleppen
die
Geschwindigkeitsbegrenzung
Verdrängungsrumpfes überschreiten.
Ein Abschleppseil muss immer so vertäut
sein, dass es unter Last ausgelegt werden
kann.
WARNUNG
ABSCHLEPPEN
74 kN
59,2 kN
VORSICHT
Geschwindigkeit
oder
abschleppen
auf
keinen
Fall
eines
VORSICHT
57
57

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