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3
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3.2

sichtWeite

Die Sichtweite vom Steuerstand aus kann aufgrund von
hohen Trimmwinkeln des Schiffs oder sonstigen Faktoren,
die durch einen oder mehrere der folgenden Zustände
verursacht werden können, eingeschränkt sein:
- Beladung und Ladungsverteilung,
- Geschwindigkeit,
- Seebedingungen,
- Regen und Gischt,
- Dunkelheit und Nebel,
- Licht im Schiffsinneren,
- Position von Schutzsegeln oben und seitlich,
- Personen oder bewegliche Gegenstände im Sichtbereich
des Rudergängers,
SICHTWINKEL OHNE SEGEL
9989
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- schnelle Beschleunigung und Übergang von Verdrängungs-
in Gleitfahrt bei Motorschiffen,
- Winkel des mit dem Motor verbundenen Trimmreglers (bei
entsprechend ausgerüsteten Schiffen),
- Winkel des mit dem Rumpf verbundenen Trimmreglers (bei
entsprechend ausgerüsteten Schiffen),
- Krängung der Yacht, denn die Sicht nach Lee wird von den
Segeln behindert (Genua, Stagsegel, Code 0, Spinnaker).
Die internationalen Regeln zur Kollisionsverhütung auf See
(COLREG) und die Fahrregeln schreiben eine angemessene
und ständige Überwachung sowie die Befolgung von
Vorfahrtrechten vor. Die Einhaltung dieser Regeln ist
entscheidend.
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