13. Entsorgung
13.1 Entsorgung und Wiederverwertung
Sämtliche Bauteile müssen, sofern sie nicht ander-
weitig verwendet werden können, ihrer Beschaffen-
heit nach getrennt entsorgt bzw. im Sinne des
Schutzes unserer Umwelt recycelt werden. Dies gilt
insbesondere für Aluminium, Kupfer und Stahl,
welche zu großen Anteilen in den Geräten vorhan-
den sind.
13.2 Europäische Richtlinie 2002/96/CE
Die Richtlinie 2002/96/CE des Europäischen
Parlaments und Rates vom 27. Januar 2003 über
Elektro- und Elektronik-Altgeräte hat unter ande-
rem zum Ziel, die durch Elektro- Altgeräte verur-
sachte Menge der Abfälle zu verringern. Sie regelt
insbesondere auch die Wiederverwendung, das
Recycling und die Verwertung der Altmaterialien.
Wesentliche Forderungen sind:
•
Elektronikabfälle müssen getrennt vom Haus-
müll gesammelt und weiterbearbeitet werden.
•
Die Geräte können zur Entsorgung in Ab-
fall-Sammelstellen abgegeben oder an den
Händler bzw. Hersteller zurückgegeben werden.
•
Potenzielle Auswirkungen auf die Gesundheit
der Nutzer oder auf die Umwelt sind in dieser
Anleitung angegeben.
•
Weitere Informationen stellt der Hersteller auf
Anfrage zur Verfügung.
•
Von der Richtlinie 2002/96/CE betroffene Gerä-
te sind mit folgendem Symbol gekennzeichnet:
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