AirBlue Adsorptionstrockner müssen auf einem
ebenen und stabilen Fundament aufgestellt
werden. Jede andere Art der Aufstellung inkl.
Aufhängung bzw. Verwendung der Transportdurch-
führungen für eine dauerhafte Befestigung sind
ausgeschlossen. Unebenheiten, die dazu führen,
dass die Rahmen der Geräteverbindungen nicht
parallel zueinanderstehen, müssen durch entspre-
chende Unterlagen ausgeglichen werden.
Das Fundament muss den bauseitigen Erfordernis-
sen in Statik, Akustik sowie Wasserableitung
entsprechen.
Bauseitige Träger müssen in der Länge durchge-
hend sein. Die maximale Trägerdurchbiegung
beträgt 1/1000 der Trägerlänge. Der Abstand von
Trägern in der Tiefe darf 24 Module (2,5 m) nicht
überschreiten. Die Eigenfrequenz der Unterkonst-
ruktion, insbesondere bei Stahlkonstruktionen,
muss genügend Abstand zur Erregerfrequenz von
rotierenden Bauteilen, wie z. B. von Ventilatoren,
Motoren, Pumpen, Verdichtern, usw., aufweisen.
AirBlue Adsorptionstrockner:
•
müssen gegen unkontrollierte Bewegungen,
insbesondere bei ungünstigen Schwerpunkt-
lagen (z.B. einem Höhe/Tiefe-Verhältnis ≥ 2,5)
gesichert werden.
•
sind nicht als Unterkonstruktion anderer Geräte
(Lüftungskanäle, Wartungsbühnen, Kabeltras-
sen, usw.) zu verwenden
•
und deren Gerätedächer sind standardmäßig
nicht für die Aufnahme zusätzlicher Dachlasten
vorgesehen. Im Bedarfsfall ist Rücksprache mit
Swegon zu halten.
•
dürfen keine Gebäudefunktionen übernehmen.
•
dürfen aus Gründen der mechanischen Bestän-
digkeit, Standsicherheit und Windlaststabilität
ohne eine geeignete bauseitige Unterkonst-
ruktion, nicht direkt übereinander gestapelt
werden.
•
sind nicht für explosionsgefährdete Bereiche
bestimmt und dürfen nicht in explosionsge-
fährdeten Bereichen eingesetzt werden.
Hinweise der landesspezifischen Normen und
Regeln sind zu beachten. Bei einer missbräuchli-
chen Verwendung der AirBlue Adsorptionstrockner
oder abweichender Aufstellung, wie z. B. Ersatz des
Gebäudedaches durch den Geräteboden oder
Übernahme von statischen Funktionen, erlischt
jegliche Gewährleistungsverpflichtung durch
Swegon.
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