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Einbaubedingungen Mit Hebeanlage; Empfangsbedingungen Am Einbauort; Eingangswasser; Voraussetzung Für Funktion Und Gewährleistung - Bwt Rondomat Duo Serie Einbau- Und Bedienungsanleitung

Duplex trinkwasserbehandlungsanlage
Inhaltsverzeichnis
● Zur Ableitung des Spülwassers der Enthär-
tungsanlage Rondomat 2. Generation ist ein
Abwasser anschluss mindestens DN 50 erfor-
derlich.
HINWEIS
► Ein Kanalanschluss, ein Bodenablauf
und
ein
(100-240 V / 50-60 Hz) müssen in unmit-
telbarer Nähe vorhanden sein.
Wenn kein Bodenablauf vorhanden ist muss eine
bauseitige Sicherheitseinrichtung in Fließrichtung
vor der Trinkwasserbehandlungsanlage eingebaut
werden.
Die Sicherheitseinrichtung (externe Sicherungs-
einrichtung bestehend aus Feuchtigkeitssen-
sor und Absperrarmatur mit Wirkart stromlos
geschlossen) muss die Wasserzufuhr stromlos
absperren, um einen nicht bestimmungsgemäßen
Wasseraustritt aus der Trinkwasserbehand-
lungsanlage im Falle eines Produktschadens zu
verhindern.
HINWEIS
► Die Wasserversorgung einer jeglichen
Brandschutzanlage ist unbedingt vor der
Enthärtungsanlage und vor einer Sicher-
heitseinrichtung abzugreifen!
Die Spannungsversorgung, siehe Kapitel
„17 Technische Daten", Seite 79 und der
erforderliche Betriebsdruck müssen permanent
gewährleistet sein. Ein separater Schutz vor
Wassermangel ist nicht vorhanden und müsste –
wenn erwünscht – örtlich angebracht werden.
5.2.1

Einbaubedingungen mit Hebeanlage

Wird das Spülwasser in eine Hebeanlage einge-
leitet, muss diese entsprechend ausgestattet und
dimensioniert sein:
● Die Hebeanlage muss solebeständig sein.
● Förderleistung mind. 3 m
Produkten der Baureihe Rondomat.
● Entsprechend größere Dimensionierung bei
gleichzeitiger Nutzung der Hebeanlage für an-
dere Produkte.
5.2.2

Empfangsbedingungen am Einbauort

Um die Konnektivität des Produkts zu nutzen,
sollte am Einbauort entweder GSM-Empfang
separater
Netzanschluss
/h bzw. 50 l/min bei
3
oder eine Einbindung in ein Hausnetzwerk über
LAN oder WLAN möglich sein (siehe Kapitel „9
Verbindung" auf Seite 39).
5.3

Eingangswasser

Das Eingangswasser muss stets den Vorgaben
der Trinkwasserverordnung bzw. der EU-Direktive
(EU) 2020/2184 entsprechen. Die Summe an
gelöstem Eisen und Mangan darf 0,1 mg/l nicht
überschreiten! Das Eingangswasser muss stets
frei von Luftblasen sein, ggf. muss ein Entlüfter
eingebaut werden.
Der maximale Betriebsdruck des Produkts darf
nicht überschritten werden. Bei einem höheren
Netzdruck muss vor dem Produkt ein Druckmin-
derer eingebaut werden.
Ein minimaler Betriebsdruck ist für die korrekte
Funktion des Produkts erforderlich (siehe Kapitel
„17 Technische Daten", Seite 79).
Der optimale Betriebsdruckbereich beträgt 3 – 6 bar.
5.4
Voraussetzung für Funktion und
Gewährleistung
Trinkwasserbehandlungsanlagen müssen einer
regelmäßigen Funktionsüberwachung, Wartung
und dem Austausch von funktionsrelevanten
Teilen nach bestimmten Zeitintervallen unter-
zogen werden.
Die benötigten Dosier- und Regeneriermittelmen-
gen unterliegen einem von den Betriebsbedingun-
gen abhängigen Verbrauch.
Trinkwasserbehandlungsanlagen müssen regel-
mäßig gereinigt und gegebenenfalls auch desin-
fiziert werden. Die Wartungsintervalle entnehmen
Sie dieser Einbau- und Bedienungsanleitung.
Wird für das Ausgangswasser Trinkwasserqualität
gefordert, muss zur Erfüllung der allgemeinen
Verkehrs sicherungspflicht ein Wartungsvertrag
abgeschlossen werden (mit BWT Werkskunden-
dienst oder einem autorisierten Fachunterneh-
men).
Bei Druckschwankungen und Druckstößen darf
die Summe aus Druckstoß und Ruhedruck den
Nenndruck nicht übersteigen, dabei darf der
positive Druckstoß 2 bar nicht überschreiten und
der negative Druckstoß darf 50 % des sich ein-
stellenden Fließdrucks nicht unterschreiten (siehe
DIN 1988- 200/3.4.3).
Der kontinuierliche Betrieb der Trinkwasser-
behandlungsanlage mit Wasser, welches Chlor
oder Chlordioxid enthält, ist möglich, wenn die
Konzentration an freiem Chlor / Chlordioxid nicht
0,5 mg/l überschreitet.
DE
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