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Betreiberpflichten; Bestimmungsgemäßer Betrieb; Kontrollen Und Betriebsprotokollierung - BWT Rondomat Duo Serie Einbau- Und Bedienungsanleitung

Duplex trinkwasserbehandlungsanlage
Inhaltsverzeichnis

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Betreiberpflichten

Sie haben ein langlebiges und servicefreund-
liches Produkt gekauft. Jedoch sind hiermit auch
Pflichten verbunden. Für eine einwandfreie Funk-
tion müssen Sie sicherstellen:
● Einen bestimmungsgemäßen Betrieb.
● Regelmäßige Kontrollen und Servicearbeiten.
Informieren Sie sich regelmäßig bei Ihrem
Wasserversorger über Qualität und Druckverhält-
nisse des Eingangswassers. Bei Änderungen der
Wasserqualität müssen ggf. Änderungen in den
Einstellungen vorgenommen werden. Fordern Sie
in diesem Fall eine Fachberatung an.
Voraussetzung für Funktion und Sicherheit des
Produkts sind Kontrollen, die regelmäßigen
Inspektionen (alle 2 Monate) durch den Betreiber
und eine halbjährliche (alle 6 Monate) routine-
mäßige Wartung (EN 806-5) durch den Werks-
kundendienst oder einen vom Hersteller zur
Wartung autorisierten Installateur.
Eine weitere Voraussetzung für Funktion und Ge-
währleistung ist der Austausch der Verschleißteile
in den vorgeschriebenen Intervallen.
13.1
Bestimmungsgemäßer Betrieb
VORSICHT!
Es besteht die Gefahr einer
mikrobiologischen Kontamination
sowie daraus resultierend die Ge-
fahr von Infektionskrankheiten!
Verunreinigung
durch unsachgemäße Handhabung.
► Lassen Sie Installation, Inbetriebnahme
und Wartungen durch eine Fachkraft
ausführen.
► Die Sicherstellung des bestimmungsge-
mäßen Betriebs des Produkts sowie die
Verkehrssicherungspflicht und Organi-
sationshaftung obliegen dem Betreiber.
Der bestimmungsgemäße Betrieb des Produkts
beinhaltet die Inbetriebnahme, den Betrieb, die
Außerbetriebnahme und ggf. die Wiederinbetrieb-
nahme. Ein bestimmungsgemäßer Betrieb des
Produkts und der Trinkwasser-Installation erfor-
dert die regelmäßigen Kontrollen, Servicearbeiten
und den Betrieb (Wasser durchfließt das Produkt)
unter Einhaltung der zur Planung und Errichtung
zugrunde gelegten Betriebsbedingungen, gege-
benenfalls durch simulierte Entnahme (manuelles
oder automatisiertes Spülen).
Ist eine simulierte Entnahme nicht möglich, muss
das Produkt außer Betrieb genommen werden.
13.2
(durch den Betreiber)
BWT empfiehlt dem Betreiber, folgende Kontrollen
regelmäßig durchzuführen und zu protokollieren:
● Wasserqualität.
und die Verschnittwasserhärte sind regelmäßig
(alle 2 Monate) im Rahmen der gesetzlich
vorgeschriebenen Inspektion durch den Be-
treiber zu prüfen. Je nach Produkt müssen
Eingangswasser werte und eingestellte Aus-
gangswasserwerte evtl. korrigiert werden.
● Wasserdruck. Der Ruhedruck und der Fließ-
druck im Eingangswasser sind regelmäßig
(alle 2 Monate) im Rahmen der gesetzlich vor-
geschriebenen Inspektion durch den Betreiber
zu prüfen. Bei Änderung der Druckverhältnisse
müssen evtl. auch die Produkteinstellungen
geändert werden.
● Betriebszustand des Produkts.
● Kontrolle, ob Meldungen ausgegeben wurden
(Menü Home > Meldungen).
● Dichtigkeit.
Die Checkliste der Betriebsprotokollierung siehe
„19.3 Betriebsprotokollierung" auf Seite 90 ist
vom Betreiber auszufüllen.
von
Trinkwasser
Kontrollen und Betriebsprotokol-
lierung
Die
Eingangswasserhärte
DE
67

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