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Fahrzeugbatterie Wechseln - BMW 1er 2018 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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2.
Defekte Lampe leicht in die Fassung drü‐
cken, gegen den Uhrzeigersinn drehen und
herausnehmen.
3.
Zum Einsetzen der neuen Lampe und An‐
bringen des Lampenträgers in umgekehrter
Reihenfolge vorgehen. Darauf achten, dass
der Lampenträger in allen Befestigungen ein‐
rastet.
Heckleuchte einbauen
1.
Das Kabel an die Heckleuchte anschließen.
2.
Die untere Kante der Verkleidung etwas an‐
heben, damit die Heckleuchte unter die Ver‐
kleidung geschoben werden kann.
3.
Die Heckleuchte an die beiden Gummilager
ansetzen und festdrücken. Darauf achten,
dass die Heckleuchte in den Gummilagern
einrastet.
4.
Heckleuchte mit der Mutter anschrauben und
Deckel montieren.
Mittlere Bremsleuchte und
Kennzeichenleuchten
Sicherheitshinweise, siehe Seite 284, beachten.
Auswechseln von Teilen
Online Version für Sach-Nr. 01402896133 - X/18
Die Leuchten sind in LED-Technik ausgeführt.
Bei einem Defekt an einen Service Partner des
Herstellers oder einen anderen qualifizierten Ser‐
vice Partner oder eine Fachwerkstatt wenden.
Fahrzeugbatterie
Wartung
Die Batterie ist wartungsfrei.
Mehr Informationen zur Batterie können bei ei‐
nem Service Partner des Herstellers oder einem
anderen qualifizierten Service Partner oder einer
Fachwerkstatt erfragt werden.

Fahrzeugbatterie wechseln

Allgemein
Der Hersteller Ihres Fahrzeugs empfiehlt, die
Fahrzeugbatterie nach einem Wechsel von ei‐
nem Service Partner des Herstellers oder einem
anderen qualifizierten Service Partner oder einer
Fachwerkstatt am Fahrzeug anmelden zu lassen.
Mit der erneuten Anmeldung sind alle Komfort‐
funktionen uneingeschränkt verfügbar und ggf.
angezeigte Check-Control-Meldungen von Kom‐
fortfunktionen werden nicht mehr angezeigt.
Sicherheitshinweis
WARNUNG
Fahrzeugbatterien, die als nicht geeignet ein‐
gestuft wurden, können Systeme beschädigen
oder dazu führen, dass Funktionen nicht mehr
ausgeführt werden. Es besteht Verletzungsge‐
fahr oder die Gefahr von Sachschäden. Nur
Fahrzeugbatterien verwenden, die vom Her‐
steller des Fahrzeugs als geeignet eingestuft
sind.
MOBILITÄT
289

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