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Entsorgung; Entsorgung Des Gerätes; Entsorgung Der Verpackung - UNITED OFFICE ULG 350 B1 Bedienungsanleitung Und Sicherheitshinweise

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  • DEUTSCH, seite 48

Entsorgung

Entsorgung des Gerätes
Das nebenstehende Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern zeigt
an, dass dieses Gerät der Richtlinie 2012/19/EU unterliegt . Diese Richtlinie
besagt, dass Sie dieses Gerät am Ende seiner Nutzungszeit nicht mit dem
normalen Haushaltsmüll entsorgen dürfen, sondern in speziell eingerichteten
Sammelstellen, Wertstoffhöfen oder Entsorgungsbetrieben abgeben müssen .
Diese Entsorgung ist für Sie kostenfrei . Schonen Sie die Umwelt
und entsorgen Sie fachgerecht .
Für den deutschen Markt gilt:
Beim Kauf eines Neugerätes haben Sie das Recht, das entsprechende Altgerät
an Ihren Händler zurückzugeben . Händler von Elektro- und Elektronikgeräten mit
einer Verkaufsfläche von mindestens 400 qm sowie Lebensmittelhändler mit einer
Verkaufs fläche von mindestens 800 qm, die regelmäßig Elektro- und Elektronik-
geräte verkaufen, sind außerdem verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurück-
zunehmen, auch ohne dass ein Neugerät gekauft wird, wenn die Altgeräte in
keiner Abmessung größer sind als 25 cm . LIDL bietet Ihnen Rücknahmemöglich-
keiten direkt in den Filialen und Märkten an . Informieren Sie sich auch bei Ihrem
Händler über die Rücknahme möglichkeiten vor Ort .
Weitere Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts erfahren Sie
bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung .

Entsorgung der Verpackung

Die Verpackungs materialien sind nach umweltverträglichen und entsorgungstech-
nischen Gesichtspunkten ausgewählt und deshalb recyclebar .
Entsorgen Sie nicht mehr benötigte Verpackungsmaterialien gemäß den örtlich
geltenden Vorschriften .
Entsorgen Sie die Verpackung umweltgerecht .
Beachten Sie die Kennzeichnung auf den verschiedenen Verpackungsmaterialien
und trennen Sie diese gegebenenfalls gesondert . Die Verpackungsmaterialien sind
gekennzeichnet mit Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe,
80–98: Verbundstoffe .
ULG 350 B1
DE │ AT │ CH
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