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Entsorgung

Das nebenstehende Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern zeigt
an, dass dieses Gerät der Richtlinie 2012/19/EU unterliegt. Diese Richtlinie be-
sagt, dass Sie dieses Gerät am Ende seiner Nutzungszeit nicht mit dem normalen
Haushaltsmüll entsorgen dürfen, sondern in speziell eingerichteten Sammelstellen,
Wertstoffhöfen oder Entsorgungsbetrieben abgeben müssen.
Diese Entsorgung ist für Sie kostenfrei. Schonen Sie die Umwelt
und entsorgen Sie fachgerecht.
Für den deutschen Markt gilt:
Beim Kauf eines Neugerätes haben Sie das Recht, das entsprechende Altgerät
an Ihren Händler zurückzugeben. Händler von Elektro- und Elektronikgeräten mit
einer Verkaufsfläche von mindestens 400 qm sowie Lebensmittelhändler mit einer
Verkaufsfläche von mindestens 800 qm, die regelmäßig Elektro- und Elektronik-
geräte verkaufen, sind außerdem verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurück-
zunehmen, auch ohne dass ein Neugerät gekauft wird, wenn die Altgeräte in
keiner Abmessung größer sind als 25 cm. LIDL bietet Ihnen Rücknahmemöglich-
keiten direkt in den Filialen und Märkten an. Informieren Sie sich auch bei Ihrem
Händler über die Rücknahmemöglichkeiten vor Ort.
Weitere Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts erfahren Sie
bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Die Rückführung der Verpackung in den Materialkreislauf spart Rohstoffe und
verringert das Abfallaufkommen. Entsorgen Sie nicht mehr benötigte Verpackungs-
materialien gemäß den örtlich geltenden Vorschriften.
Entsorgen Sie die Verpackung umweltgerecht.
Beachten Sie die Kennzeichnung auf den verschiedenen Verpackungsmaterialien
und trennen Sie diese gegebenenfalls gesondert. Die Verpackungsmaterialien
sind gekennzeichnet mit Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit folgender
Bedeutung: 1–7: Kunststoffe, 20–22: Papier und Pappe, 80–98: Verbundstoffe.
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