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Scheppach MT150 Original Bedienungsanleitung Seite 16

Metall-trennschneider
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Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören
nicht in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung zu-
zuführen!
Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altgerät
verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstörungsfrei ent-
nommen werden! Deren Entsorgung wird über das Bat-
teriegesetz geregelt.
Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronikgerä-
ten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur Rückga-
be verpflichtet.
Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das
Löschen seiner personenbezogenen Daten auf dem zu
entsorgenden Altgerät!
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeu-
tet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht über
den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgenden
Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammelstel-
len (z. B. kommunale Bauhöfe)
Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und on-
line), sofern Händler zur Rücknahme verpflichtet sind
oder diese freiwillig anbieten.
Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit einer
Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern, können Sie
ohne vorherigen Erwerb eines Neugerätes vom Her-
steller kostenfrei bei diesem abgeben oder einer ande-
ren autorisierten Sammelstelle in Ihrer Nähe zuführen.
Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen der
Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim jeweiligen
Kundenservice.
Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerätes
durch den Hersteller an einen privaten Haushalt, kann
dieser die unentgeltliche Abholung des Elektroaltgerä-
tes, auf Nachfrage vom Endnutzer, veranlassen. Set-
zen Sie sich hierzu mit dem Kundenservice des Her-
stellers in Verbindung.
Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den Län-
dern der Europäischen Union installiert und verkauft
werden und die der Europäischen Richtlinie 2012/19/
EU unterliegen. In Ländern außerhalb der Europäi-
schen Union können davon abweichende Bestimmun-
gen für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Alt-
geräten gelten.
16 | DE
www.scheppach.com

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