2.3 Allgemeines
DL 40 muss paarweise betrieben werden. Die Gerätepaare können sowohl in einem Raum, als auch raumübergreifend
eingesetzt werden. Innerhalb einer Nutzungseinheit ist auch eine stockwerkübergreifende Zuordnung möglich. Durch
ausreichend dimensionierte Überströmöffnungen (z. B. Türluftgitter oder gekürztes Türblatt) muss eine Luftströmung
zwischen den zu lüftenden Räumen ermöglicht werden. Damit durch eingeblasene Luft (Zuluftphase) keine Geruchs-
übertragung und Feuchtigkeit in andere Räume erfolgt, müssen bei der Be-/ Entlüftung von Küchen, Bädern oder
Toiletten mit Fenstern immer zwei im Gegentakt arbeitende Geräte installiert werden. In innenliegenden, fensterlosen
Ablufträumen wie Küchen, Bädern und Toiletten dürfen die DL 40 Geräte nicht eingesetzt werden. Ein Anschluss der
Geräte an einen Schacht oder eine Rohrleitung ist nicht zulässig. Hier empfiehlt sich der Einsatz eines Abluftventilators
gemäß DIN 18017-3.
Die Geräteinstallation in Kellerräumen mit Lichtschächten ist ebenfalls nicht möglich, da eine Rezirkulation der
Fortluft nicht ausgeschlossen werden kann. Um eine Rezirkulation bei Fassadenmontage der Geräte zu vermeiden,
sollte zwischen einzelnen Geräten ein Mindestabstand von 1,0 m eingehalten werden. Wir empfehlen, bei einer
windexponierten Lage des Gebäudes (mittlere Windgeschwindigkeit > 5 m/s) auf den Einsatz des Gerätes zu
verzichten. Um Zugerscheinungen durch den Betrieb der Lüftungseinheiten zu vermeiden, sollten die Geräte nicht
im direkten Aufenthaltsbereich von Personen (Sitzgelegenheiten, Betten) platziert werden. Beachten Sie, dass der
raumseitige Luftdurchlass nicht durch Möbel oder Gardinen beeinträchtigt wird.
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