Wenn die Netzanschlussleitung beschädigt ist, darf das Bett
nicht mehr benutzt werden und muss sofort außer Betrieb
genommen werden.
Durch unsachgemäßen Gebrauch der Netzanschlussleitung
können Gefahren (z. B. elektrischer Schlag) entstehen. Bei-
spiele hierfür sind Kabelbrüche durch das Knicken, Absche-
ren oder andere mechanische Beschädigungen.
Bei Verwendung anderer ME-Geräte in Verbindung mit dem
Pflegebett müssen Vorkehrungen getroffen werden, die
eine Beschädigung der Gerätezuleitung oder anderer Kom-
ponenten des ME-Gerätes durch Quetschung zwischen
den beweglichen Teilen des medizinisch genutzten Bettes
verhindern.
Das Pflegebett ist nicht geeignet für den Einsatz in der Nähe
von aktiven Einrichtungen, die Hochfrequenz-Chirurgie geräte
nutzen.
Das Pflegebett ist nicht geeignet zum Einsatz in HF-Schirm-
räumen zur Magnetresonanz-Bild gebung, in denen EM-Stör-
größen hoher Intensität auftreten.
Die Verwendung dieses Pflegebetts unmittelbar neben oder
mit anderen elektrischen Geräten (z. B. in gestapelter Form)
sollte vermieden werden, da dies eine fehlerhafte Betriebs-
weise zur Folge haben könnte. Wenn eine Verwendung
in der zuvor beschriebenen Art unabdingbar ist, sollten
alle betreffenden Geräte über einen längeren Zeitraum
auf ordnungsgemäße Funktion geprüft werden, um eine
Fehlfunktion in Folge der Störeinflüsse auszuschließen.
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Die Verwendung von Zubehör, Wandlern und Leitungen,
die nicht von der Malsch GmbH festgelegt oder bereit-
gestellt wurden, kann erhöhte elektromagnetische Stör-
aussendungen oder eine geminderte elektromagnetische
Stör festigkeit des Gerätes zur Folge haben und zu einer
fehler haften Betriebsweise führen.
Tragbare HF-Kommunikationsgeräte (Funkgeräte) – ein-
schließ zlich deren Zubehör wie z. B. Antennenkabel und
externe Antennen – sollten einen Mindestabstand von
30 cm zu den von der Malsch GmbH bezeichneten Kom-
ponenten und Leitungen der Pflegebetten nicht unter-
schreiten. Eine Nichtbeachtung kann zur Minderung der
Leistungsmerkmale des Pflegebettes führen.
Die Aussendungen dieses Gerätes unterschreiten die Grenz-
werte der IEC / CISPR 11:2009, Klasse A und gestatten den
Einsatz im industriellen Umfeld und in Krankenhäusern.
Bei Verwendung im Wohnbereich (für den nach CISPR 11
üblicherweise Klasse B erforderlich ist) bietet dieses Gerät
möglicherweise keine angemessene Störfestigkeit von
Funkdiensten. Der Anwender muss gegebenenfalls Abhilfe-
maßnahmen wie Umsetzung oder Neuausrichtung des
Geräts treffen.
Service und Wartung dürfen nicht durchgeführt werden,
während das ME-Gerät genutzt wird.
Das Pflegebett ist so aufzustellen, dass eine Trennung des
Netzsteckers nicht erschwert wird.