E NT SO RG U N G SH I N W EI SE
Bei bestimmungsgemäßer Anwendung ist die Nutzungsdauer des
Pflegebettes auf 10 Jahre festgelegt.
Entsorgungshinweise
§ Bei allen zu entsorgenden Komponenten ist vom Betrei-
ber sicherzustellen, dass diese nicht infektiös / kontami-
niert sind.
§ Im Falle einer Verschrottung des Bettes sind die verwen-
deten Holz-, Kunststoff- und Metallteile getrennt und
fachgerecht zu entsorgen.
§ Wenden Sie sich bei Rückfragen an Ihre örtlichen Kom-
munen, Entsorgungsunternehmen oder an unseren
Kundenservice.
Entsorgung von Elektroteilen
§ Dieses Bett ist elektrisch verstellbar und als gewerblich ge-
nutztes Elektrogerät gemäß WEEE- Richtlinie 2012 / 19 / EU
(in Deutschland umgesetzt im Elektro- Gesetz) eingestuft.
§ Die verwendeten elektrischen Komponenten sind gemäß
RoHS-ll-Richtlinie 2011 / 65 / EU frei von verbotenen
schädlichen Inhaltsstoffen.
§ Ausgetauschte elektrische Komponenten (Antriebe,
Steuer geräte, Handschalter, usw.) dieser Betten sind wie
Elektro schrott gemäß WEEE-Richtlinie zu behandeln und
fachgerecht zu entsorgen.
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Entsorgen von Akkumulatoren
§ Eventuell, vorhandene nicht mehr verwendbare ausge-
baute einzelne Akkus sind fachgerecht gemäß Richtlinie
2006 / 66 / EG (in Deutschland umgesetzt im Batterie-
gesetz) zu entsorgen und gehören nicht in den Hausmüll.
§ Wenden Sie sich hierzu an Ihre örtlichen Entsorgungs-
unternehmen oder an unsere Serviceabteilung.
In anderen Ländern außerhalb Deutschlands / der EU sind die
dort jeweils gültigen nationalen Vorgaben zu beachten.